Lächelnde Person mit Bart blickt hinauf während sie mit Schraubenzieher in Klimaanlage schraubt
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Installateur:innen Karriere

Dein Lernplan im Hauptmodul Lüftungstechnik

Berufsbild und Tätigkeitsprofil

Lesedauer: 2 Minuten

19.01.2025

In den drei Lehrjahren absolvieren alle Lehrlinge verbindlich das zweijährige Grundmodul Installations- und Gebäudetechnik. Im Grundmodul bekommst du das Basiswissen vermittelt.

Im Hauptmodul Lüftungstechnik lernst du, Arbeiten im Bereich der Lüftungs- und Klimatechnik fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

Inhaltsverzeichnis

    1. Einrichten des Arbeitsplatzes
    2. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen
    3. Festlegen der Arbeitsschritte, -mittel und -methoden
    4. Fachgerechtes Auswählen, Beschaffen und Überprüfen erforderlicher Materialien
    5. Fehlersuche und -behebung
    6. Herstellen, Montieren, Justieren und Prüfen von Rohrsystemen und -verbindungen samt Fördervorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen und Sperrvorrichtungen
    7. Zusammenbauen, Montieren, Prüfen und Warten von Lüftungsanlagen und deren Komponenten
    8. Warten und Instandsetzen von Rohrleitungssystemen und Regelsystemen
    9. Kundenberatung
    10. Ausführung von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltstandards
    11. Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf, die Arbeitsergebnisse und die Prüfergebnisse 

    Die Übersichtstabelle zeigt, was du genau in den drei Lehrjahren an Kenntnissen und Fachwissen im Grundmodul und im Hauptmodul Lüftungstechnik vermittelt bekommst.

    Position1. Lehrjahr2. Lehrjahr3. Lehrjahr
    1Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
    2Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten
    3Ausbildung in der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen (Sägen, Messen, Anreißen, Feilen, Schneiden, Scharfschleifen, Bohren und Senken, Gewindeschneiden, Weichlöten, Hämmern, Nieten, einf. Treiben)maschinelles Gewindeschneiden, Weich- und Hartlöten, Trennschleifen
    4Falzen, Abkanten, Bördeln, Sicken
    5Einrichten von Blechbearbeitungsmaschinen
    6GasschmelzschweißenGasschmelzschweißen in Zwangslage (M 7807)
    7einf. Elektroschweißen
    8Kaltbiegen und -richtenWarmbiegen und -richtenBrennschneiden
    9Herstellen von Kanalsystemen für Versorgung, Entsorgung, einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen mit facheinschlägigen Materialien
    10Kenntnis über den Zusammenbau von Kanalsystemen mit Versorgungs- und Aufbereitungsanlagen
    11Grundkenntnisse über die Dehnung von Rohrleitungen und über die erfoderlichen Maßnahmen bei der RohrverlegungKenntnis über die Dehnung von Rohrleitungen; Maßnahmen bei der Rohrverlegung
    12Durchführen von Funktionsproben
    13Lesen von Leitungs- und MontageanleitungenLesen von Leitungs- und Montageplänen
    14Lesen und Anfertigen einfacher Leitungs-, Montage- und MaßskizzenLesen und Anfertigen von Leitungs-, Montage- und Maßskizzen sowie das Abfassen technischer Berichte
    15Kenntnis über Lüftungssysteme, deren Funktion, und über die Überprüfung
    16Kenntnis über Vorfertigung
    17Kenntnis über Schallschutz und die Dämmung von Lüftungssystemen
    18Kenntnis der einschlägigen Meß-, Regel-, Absperr- und Sicherheitseinrichtungen und deren Wirkungsweise
    19Kenntnis der einschlägigen technischen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen
    20Grundkenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes
    21Kenntnis über den Einsatz von Alternativsystemen
    22Kenntnis über die Wirkungsweise hydraulischer und elektronischer Regeleinrichtungen
    23Grundkenntnisse über die Kanalnetzberechnung
    24Grundkenntnisse über die Strömungstechnik
    25Kenntnis über kundenorientiertes Verhalten
    26Grundkenntnis über verkaufsorientiertes Verhalten
    27Grundkenntnisse über Qualitätssicherung
    28Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich;
    29Grundkenntnisse über die im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des AbfallsKenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
    30Kenntis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)
    31Grundkenntisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften