Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Prävention der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Vorgehensweise bei Verdachtsmeldungen

Lesedauer: 1 Minute

10.04.2024

Sehr geehrtes Mitglied,

wir möchten Sie darüber informieren, dass eine Österreich-Prüfung durch die internationale Organisation „Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)“ bevorsteht, bei der die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Österreich evaluiert wird. Schlechte Ergebnisse solcher Evaluierungen und Länderbewertungen können sich negativ auf den Finanzsektor dieses Landes auswirken.

Österreichs letzte Überprüfung fand 2015/2016 statt. Im letzten FATF-Länderbericht wurden Defizite beim rechtlichen Rahmen und bei der Umsetzung bei den „accountants“ (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner), Immobilienmaklern, Händlern von wertvollen Gütern und Unternehmensberatern, soweit durch die Geldwäschebestimmungen verpflichtet, festgestellt und die FATF wird prüfen, ob es mittlerweile Verbesserungen in diesen Bereichen gibt.

Vertrauliche Kommunikation und Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle erfolgen ausschließlich über die Meldeplattform goAML. goAML ist das Portal der österreichischen Geldwäschemeldestelle, über das meldeverpflichtete Berufsgruppen einfach, strukturiert und hochvertraulich Sachverhalte übermitteln können, wenn sie den Verdacht haben, für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.

Voraussetzung für die Nutzung von goAML ist ein Zugang zum USP (Unternehmensserviceportal-Anmeldung erforderlich) sowie eine einmalige Registrierung bei goAML (über das USP).

Die Registrierung bei goAML und die Verwendung von goAML ist verpflichtend! Es wird daher eine Registrierung dringend empfohlen.

Für Unternehmensberater:innen:
Detaillierte Informationen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung finden Sie auch auf der UBIT-Seite Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Unternehmensberatung.

Für Buchhalter:innen:
Detaillierte Informationen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung finden Sie auch auf der Homepage der Bilanzbuchhaltungsbehörde

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