Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Novelle der Nutzungsentgelte-Verordnung

Lesedauer: 1 Minute

Sehr geehrtes Mitglied,

wir möchten Sie über die Novelle der Nutzungsentgelte-Verordnung informieren, die am 30. April 2019 im Bundesgesetzblatt verlautbart wurde. Unternehmen, die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung anwenden müssen, können seit 2. Mai 2018 Einsicht in das Register für Wirtschaftliche Eigentümer nehmen und müssen für einfache und erweiterte Auszüge ein Nutzungsentgelt zahlen, das pauschal für ein bestimmtes Kontingent von Auszügen oder mittels Einzelverrechnung für jeden Auszug zu entrichten ist. Nicht ausgenutzte Kontingente sind nach der alten Verordnung nach einem Jahr verfallen und dies wurde von der WKÖ heftig kritisiert. 

Die Novelle sieht nun folgende wesentliche Änderungen vor:

  • Nach dem Ende des jährlichen Nutzungszeitraums verfallen ab dem 1. Mai 2019 nicht ausgenützte Kontingente nicht mehr, sondern können bei Beantragung eines beliebigen neuen Kontingentes auf dieses übertragen und weiter verwendet werden.
  • Für die Einsicht im Wege eines jährlichen pauschalen Nutzungsentgeltes wird ein Abonnementsystem eingeführt, das ab dem 1. Oktober 2019 verfügbar sein wird. Diese Änderung wurde im Hinblick auf die nunmehr verfügbaren Möglichkeiten zur Einbindung der Abfragefunktionalitäten des Registers in die IT-Systeme von Verpflichteten vorgesehen. So soll gewährleistet werden, dass ein digitaler Prozess nicht wegen der Ausschöpfung eines Kontingentes zum Stillstand kommt.

Die fachlichen News vom 29. April 2019 über das neue Design der Meldeformulare und die neuen Funktionalitäten der Meldeablage unter www.bmf.gv.at/wiereg.

Stand: 07.05.2019

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