Buchhaltung

Bilanzbuchhaltungsgesetz

Rechtliche Zusammenführung der selbständigen und gewerblichen Buchhalter

Lesedauer: 1 Minute

Entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom Juli 2005 zur Zusammenführung der bisher getrennten Buchhaltungsberufe in einem neuen (selbständigen) einheitlichen Bilanzbuchhalterberuf mussten die bisher gesetzlich unterschiedlich geregelten Berufe (Selbständiger Buchhalter in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterliegend dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) bzw. Gewerblicher Buchhalter in der Wirtschaftskammer unterliegend der Gewerbeordnung (GewO)) rechtlich zusammengeführt werden.

Dies geschah mit einem eigenen Gesetz außerhalb WTBG und GewO. Dadurch wurde ein neuer Beruf geschaffen, der rechtlich weder als ‚gewerblich’, noch als ‚frei’ eingestuft werden kann, aber Merkmale beider Systeme aufweist.

Das Gesetz beinhaltet eine Reihe von Novitäten, die keine vergleichbare Regelung in anderen Berufsgesetzen und –regelungen finden. Herausragendes Merkmal ist dabei die Wahl der Kammermitgliedschaft durch den/die Berufsberechtigten mit der Möglichkeit eines späteren Wechsels.

Das BibuG umfasst 101 Paragrafen und ist daher schwierig zu lesen. Dies ergibt sich aus folgenden Tatsachen:

  • Die Entschließung des Nationalrats vom 6.7.2005 verlangt einen einheitlichen Beruf Bilanzbuchhalter. Dies erforderte die Zusammenführung zweier unterschiedlicher Berufsrechte zu einem gemeinsamen Bilanzbuchhaltungsgesetz. Dieses regelt den Beruf umfassend. Regelungen des WTBG und der GewO wurden übernommen und angepasst (aus insgesamt mehr als 600 Paragrafen (WTBG und GewO) wurde auf 101 Paragrafen reduziert).
  • Im Verhältnis zu anderen Berufsrechten sind 101 Paragrafen des BibuG wenig (WTBG hat 232 Paragrafen, GewO 382 Paragrafen, Ärztegesetz 223 Paragrafen).
  • Das Bilanzbuchhaltungsgesetz regelt einen verantwortungsvollen Beruf. Das erfordert einige Bestimmungen (Berechtigungsumfang, Zugangsrechte, Ausbildung, Voraussetzungen für Berufsberechtigung, Regelungen über Gesellschaftsformen und -gründungen, Verfahrensvorschriften, Strafbestimmungen und andere).    

Stand: 18.10.2012