![Münzen sind verschieden hoch gestapelt, im Hintergrund sitzt eine Person in der Unschärfe und notiert etwas in einer Mappe mit Unterlagen sowie tippt in einen Taschenrechner, daneben steht ein Laptop](https://www.wko.at/GenticsImageStore/448/252/cropandresize/smart/546/0/2108/1186/sbg/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/abrechnungen-muenzen-adobestock-andrey-popov-331850052.jpeg)
Verwaltungskostenpauschale Salzburg
Gemäß § 22 Mietrechtsgesetz
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Die Verwaltungskostenpauschale für 2016 gemäß § 22 MRG beträgt 3,43 Euro
Die Verwaltungskostenpauschale für 2017 gemäß § 22 MRG beträgt 3,43 Euro.
Die Verwaltungskostenpauschale für 2018 gemäß § 22 MRG beträgt 3,59 Euro.
Die Verwaltungskostenpauschale für 2019 gemäß § 22 MRG beträgt 3,60 Euro.
Die Verwaltungskostenpauschale für 2020 gemäß § 22 MRG beträgt 3,60 Euro.
Die Verwaltungskostenpauschale für 2021 gemäß § 22 MRG beträgt 3,60 Euro.
Die Verwaltungskostenpauschale für 2022 gemäß § 22 MRG beträgt 3,91 Euro.
Die Verwaltungskostenpauschale für 2023 gemäß § 22 MRG beträgt 4,35 Euro.
Die Verwaltungskostenpauschale ist mit einem Schwellenwert (5%) an den VPI gekoppelt. Daher steht die Verwaltungskostenpauschale des laufenden Jahres erst zum Jahresende fest. Das ist in der Praxis unproblematisch, weil die Betriebskostenabrechnung erst bis Juni des Folgejahres abgerechnet werden muss.
Stand: 02.01.2024