Finanzdienstleister, Fachgruppe

Zahlungsdienstegesetz und Zahlungsinstitute

Information des Fachverbands Finanzdienstleister

Lesedauer: 1 Minute

Der Artikel "Zahlungsdienstegesetz und Zahlungsinstitute behandelt folgende Fragen.

  1. Auf welcher europarechtlichen Grundlage basieren das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2009) bzw. das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018)?
  2. Was sind die Ziele des ZaDiG 2009 und ZaDiG 2018?
  3. Was regeln das ZaDiG 2009 und das ZaDiG 2018?
  4. Was sind Zahlungsdienstleistungen?
  5. Was sind Zahlungsauslösedienste?
  6. Was sind Kontoinformationsdienste?
  7. Was unterscheidet einen Zahlungsdienstleister von einem Zahlungsinstitut?
  8. Was bedeutet Zahlungsvorgang?
  9. Wer ist Zahler? Wer ist Zahlungsempfänger?
  10. Was versteht man unter einem relevanten Zahlungskonto? Ist auch das Einlagenkonto ein Zahlungskonto?
  11. Wer ist Unternehmer, wer ist Verbraucher nach dem ZaDiG? Gelten die Bestimmungen des ZaDiG für Unternehmer und Verbraucher in gleicher Weise?
  12. Welche Abgrenzung besteht zu E-Geld-Instituten?
  13. Welche Ausnahmen gibt es zum Anwendungsbereich des ZaDiG?
  14. Welche Tätigkeiten sind vom ZaDiG nicht umfasst?
  15. Was müssen kontoführende Zahlungsdienstleister beachten?
  16. Was bedeutet Access to Account (XS2A)?
  17. Was ist die starke Kundenauthentifizierung?
  18. Wer haftet bei nicht autorisierten Zahlungen?
  19. Was sind die allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen für den Erwerb einer Konzession als Zahlungsinstitut?
  20. Kann eine GmbH ein Zahlungsinstitut sein? Ein Verein?
  21. Haben Zahlungsdienstleister ein gewisses Maß an Eigenkapital zu halten? In welcher Höhe?
  22. Welche Möglichkeiten gibt es grundsätzlich den Nachweis über die Verfügbarkeit des notwendigen Anfangskapitals zu erbringen?
  23. Ab welchem Zeitpunkt muss das Geld in der angeforderten Höhe gehalten werden?
  24. Welche Methoden gibt es, um den Eigenmittelanteil zu berechnen?
  25. Wie läuft ein Konzessionsverfahren in groben Zügen ab? Gibt es ein Hearing?
  26. Ist ein Zahlungsinstitut berechtigt, Zahlungssysteme zu betreiben?
  27. Kann ein Zahlungsinstitut auch einen Kredit gewähren?
  28. Welche Bedingungen sind bei der Kreditgewährung zu beachten?
  29. Darf ein Zahlungsinstitut Agenten in Anspruch nehmen? Unter welchen Voraussetzungen?
  30. Welche Informationen sind der FMA betreffend Agenten zu erteilen?
  31. Wann darf ein Agent seine Tätigkeit aufnehmen?
  32. In welcher Form müssen der FMA Änderungen bekannt gegeben werden?
  33. Dürfen Zahlungsdienste eines Wertpapierunternehmens auch für Wertpapierdienstleistungen verwendet werden?
  34. Wie sind Anzeigen an die FMA zu erstatten?
  35. Wo findet man das Zahlungsinstitutsregister?

Zurück zur Übersichtsseite Zahlungsdienstleistungen.

Stand: 06.05.2020

Weitere interessante Artikel
  • Münztürme unterschiedlicher Höhe nebeneinander platziert, Stufen bildend, darüber Overlay einer Aufwärtskurve mit Punkten
    Markets in Crypto Assets Verordnung (MiCAR) − Blockchain, Krypto-Assets und virtuelle Währungen
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Gedeckte Schuldverschreibungen und Pfandbriefgesetz (Deckungsregister)
    Weiterlesen