Sparte Industrie

EU Green Deal – Überblick über wichtige Rechtsakte im Herbst

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 3 Minuten

28.10.2024

Die Arbeiten an noch offenen Dossiers wurden im September in Rat und Parlament wieder aufgenommen. Hier eine kurze Darstellung des Status Quo.  

Politisch interessierte Augen sind derzeit auf das kommende Hearing der vorgeschlagenen Kommission im EU-Parlament gerichtet. Dass die Green-Deal-Rechtssetzung auch in diesem Herbst weitergeht, tritt medial dabei etwas in den Hintergrund.

Für die Bundessparte Industrie ist dies ein Anlass, um einen kurzen Überblick über (noch) laufende Dossiers zu geben:

Wasserrecht

Die Kommunale Abwasserrichtlinie wird aller Voraussicht nach beim kommenden Rat am 5. November beschlossen werden. Zwar haben einzelne Mitgliedstaaten im Vorfeld ihre Bedenken ausgedrückt, dass aufgrund der erweiterten Herstellerverantwortung u.a. für die Pharmaindustrie Produktionsstandorte in Europa und die Medikamentenverfügbarkeit unter den neuen Verpflichtungen leiden könnten, dennoch ist aus derzeitiger Sicht von einem politischen Beschluss auszugehen. Die BSI hat seit Vorlage des Kommissionsentwurfes 2022 auf die zu erwartenden Nachteile hingewiesen.

Die Überarbeitung der Wasserrahmen-RL, der Grundwasser-RL und der Umweltqualitätsnorm-RL wurde zwar vom Parlament im Herbst 2023 und vom Rat im Juni 2024 für Verhandlungen im Trilog freigegeben, da die Interessen aber sehr weit auseinandergehen, wird es in absehbarer Zeit keine finalen Rechtsakte geben. Für die Industrie gilt das „absolute Verschlechterungsverbot“ durch ein EuGH-Urteil als größte Baustelle der Rahmen-RL, da es wasserwirtschaftliche Vorhaben und den Ausbau der Wasserkraft erschwert.

Luftrecht

Die EU-Luftqualitäts-RL wurde endgültig am 14. Oktober 2024 im Rat verabschiedet, eine Veröffentlichung im Amtsblatt ist noch ausständig. Die nationale Umsetzung hat innerhalb von zwei Jahren zu erfolgen, weshalb mit den ersten Gesprächen auf nationaler Ministerien-Ebene Anfang 2025 zu rechnen ist. Wesentlich ist, dass Österreich alle neuen Flexibilitäten der RL bei der Umsetzung und Zielerreichung nützt, um Standortnachteile gegenüber anderen Mitgliedstaaten zu verhindern oder auch der Umstieg auf erneuerbare Energie nicht zu gefährden.

Abfallrecht

Die EU-Abfallrahmen-RL soll mit dem Fokus Lebensmittel- und Textilabfälle überarbeitet werden. Parlament und Rat haben im Frühsommer ihre Positionen zu den Überarbeitungsvorschlägen der Kommission bezogen, am 22. Oktober fand die erste Trilog-Verhandlung zu diesem Dossier statt.

Zur neuen EU-VerpackungsVO wurde heuer bereits eine Trilog-Einigung erzielt, aktuell läuft ein sogenanntes Corrigendum-Verfahren: Eine nach dem Trilog noch geringfügig überarbeitete Fassung der Verordnung wurde kürzlich veröffentlicht – dieser Fassung müssten nun sowohl Parlament als auch Rat vor einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt nochmals formell zustimmen. Damit ist voraussichtlich noch heuer zu rechnen.

Bodenmonitoring-RL

Nachdem sowohl das Parlament in einer Plenarabstimmung als auch der Rat mit einer allgemeinen Ausrichtung im Frühjahr ihre Positionen bestimmt haben, laufen derzeit erste Trilog-Gespräche. Die Positionen liegen aber weiter auseinander. Während einige europäische Industriedachverbände weiterhin vor Interessenskonflikten durch RL-Inhalte beim Abbau von Rohstoffen warnen, treten andere Verbände gar für ein Aussetzen der RL ein. Da die ungarische Präsidentschaft das Thema nicht auf seiner Prioritätsliste zu haben scheint, ist aus derzeitiger Sicht mit keinem Ergebnis Ende 2024 zu rechnen.

Entwaldungs-Verordnung

Wie vielfach medial berichtet hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Verschiebung von Fristen des längst beschlossenen Rechtsakts um 12 Monate (von 30. Dezember 2024 auf 30. Dezember 2025) vorgelegt, der nun im Rat diskutiert wird. Da eigentlich nur NGOs gegen die Verschiebung opponieren und die „logistischen“ Voraussetzungen teils noch nicht erfüllt sind (funktionierende Datenbanken, nationale verantwortliche Stellen, die Rechtsauskunft geben können, vielfach auch Rechtsklarheit für die Verpflichteten), ist von einem raschen Beschluss auszugehen.   

Classification, Labelling and Packaging of chemical substances (CLP)

Nach Annahme durch das Parlament wurde diese Verordnung bereits am 14.Oktober vom Rat bestätigt und muss in weiterer Folge noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie endgültig in Kraft tritt. Das wird bis Ende des Jahres erwartet. Sie aktualisiert die bestehende EU-Gesetzgebung aus dem Jahr 2008, präzisiert die Vorschriften zur Kennzeichnung chemischer Stoffe (inkl. Vorgaben für die Schriftgröße und Farbgebung der Etiketten) und passt sie an verschiedene Handelsformen an (wie Online-Handel oder Großverkauf an Nachfüllstationen). Die Verordnung soll außerdem die Kreislaufwirtschaft bei chemischen Produkten fördern, etwa durch Vorgaben für Wiederbefüllung von Behältnissen. Darüber hinaus sind nun auch Anforderungen für eine freiwillige digitale Kennzeichnung im Gesetz verankert.

Zuletzt möchten wir noch auf das Green Deal Monitoring der BSI hinweisen, welches einen Überblick über alle relevanten Rechtsakte im Umwelt- und Energiebereich liefert.

Autoren:

Mag. Richard Guhsl
Clemens Rosenmayr, MSc, MSc
Mag. Gerfried Habenicht
E-Mail: bsi@wko.at

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