Seitliche Nahaufnahme vieler, verschiedener Zigarren in Regalen mit Preisschildern darunter
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Sparte Handel

VwGH Erkenntnis: "Cannabis-Blüten" steuerpflichtig

Klarheit zur rechtlichen Einordnung von rauchbaren Hanfprodukte 

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31.01.2025

In der jüngst veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (Ro 2024/16/0006) vom 21. November 2024 hat dieser entschieden, dass rauchbare Hanfprodukte, die keinen Suchtgiftstatus haben und einen THC-Gehalt von unter 0,3 % aufweisen, der Tabaksteuer unterliegen. Diese Feststellung hat zur Folge, dass derartige Artikel unter das Tabakmonopolgesetz fallen und somit ausschließlich in Trafiken verkauft werden dürfen.

Es handelt sich hier allerdings lediglich um rauchbare Hanfprodukte gemäß § 3 Abs 6 TabStG; andere Hanfprodukte wie etwa CBD-Öl, Cremes etc. fallen nicht unter diese Bestimmung und sind somit auch nicht vom Tabakmonopol betroffen. Diese dürfen daher weiterhin in den CBD-Shops verkauft werden.

Die Entscheidung des Höchstgerichts schafft endgültige Klarheit in der rechtlichen Einordnung dieser Produkte.