Sparte Handel

Politische Einigung über die Umwidmungsrichtlinie

Knapp 1.200 Unternehmen betroffen

Lesedauer: 1 Minute

17.05.2024

Aufgrund von beihilferechtlichen Fragen kam es bei über die COFAG abgewickelten Corona-Hilfsgeldern zu einem Auszahlungsstopp. Dies hatte den folgenden Hintergrund: 

Im Rahmen des EU-Beihilfenrechts gelten bestimmte Höchstbeträge für Zuwendungen und Zuschüsse zu ungedeckten Fixkosten. Gemäß dem befristeten Rahmen beträgt der Höchstbetrag für COFAG-Produkte wie FKZ 800.000 Euro, der Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus insgesamt 2,3 Mio. Euro. Beihilfen an Unternehmen einer Unternehmensgruppe, die insgesamt 2,3 Mio. Euro übersteigen, sind unzulässig.

Am 16. Mai 2024 kam es zu einer politischen Einigung über die Umwidmungsrichtlinie für COFAG-Zuschüsse.

Betroffen sind etwa 200 Unternehmensverbünde, die sich auf knapp 1.200 Unternehmen aufteilen und bei denen bis zu 492 Mio. Euro umgewidmet werden können. Alle betroffenen Unternehmen werden von der Finanzverwaltung kontaktiert und bekommen einen Link zur Antragsstellung. Ab Juli sollen die Anträge bearbeitet werden. Sobald die Richtlinie veröffentlicht wird, werden wir umgehend informieren. 

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    So viele offene Stellen wie noch nie –Unterstützungsangebote des AMS für Betriebe
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    VAT in the Digital Age (ViDA) – die digitale Zukunft der Umsatzsteuer
    Weiterlesen