Förderung von Weiterbildungskursen
Das Landesgremium Salzburg des Maschinen- und Technologiehandels fördert bestimmte Weiterbildungskurse seiner aktiven Mitglieder im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien.
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Das Salzburger Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels fördert bestimmte Weiterbildungskurse seiner aktiven Mitglieder im Rahmen der nachstehenden – für Anträge ab 24. Februar 2017 geltenden – Förderrichtlinien.
Je Mitglied wird pro Jahr eine in Österreich absolvierte Weiterbildungsveranstaltung mit je € 250,- für berufsbezogene Weiterbildungskurse oder € 500,- für gesetzlich verpflichtende Weiterbildungskurse der tatsächlich vom Mitglied bezahlten Kurskosten vom Landesgremium Salzburg des Maschinen- und Technologiehandels über Antrag gefördert.
Die aktive Mitgliedschaft im Salzburger Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels muss bereits im Zeitpunkt des Kursbesuches vorliegen und darüber hinaus (mind. 6 Monate) andauern. Anträge auf Förderung können erst nach Absolvierung des Kurses und Bezahlung der Kurskosten gestellt werden und sind bis längstens 6 Monate nach Kursende einzubringen bei:
Rosemarie Mayerhofer
T +43 662 8888 253
E maschinenhandel@wks.at
Nachstehende Personen müssen/können den Weiterbildungskurs besucht haben:
- UnternehmerIn (bei Gesellschaften der/die handels- bzw. gewerberechtliche GeschäftsführerIn, Vereinen der Obmann/-frau), oder
- im Unternehmen mittätige Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder der oben genannten Personen, oder
- Prokuristen sowie
- Mitarbeiter des Unternehmens.
Stand: 11.12.2024