Speichermedienvergütung bei Workstations mit Festplatte
Rahmenvertrag zur Urheberrechtsabgabe
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Im Sinne der Entbürokratisierung und Vereinfachung wurde vom Bundesgremium Maschinen- und Technologiehandel und der Verwertungsgesellschaft AustroMechana/AKM ein Rahmenvertrag zu Workstations mit Festplatte abgeschlossen.
Grundsätzlich wird für Workstations mit Festplatte weiterhin der Tarif für integrierte Speicher in PC angewendet. Anstelle der Rückforderungsmöglichkeiten für gewerbliche Endkunden nach § 42b Abs 6 Z 2 und Freistellungen gemäß § 42b Abs 7 UrhG wird von den zu meldenden, vergütungspflichtigen Workstations mit Festplatte ein Abschlag von 2/3 vereinbart.
Das bedeutet, dass anstelle von 100 % von Workstations mit Festplatte nur noch 33,33 % zu melden und die auf diese Menge entfallende Vergütung gemäß Tarifblatt (Kategorie Integrierte Speicher in PC, Desktop Computer, Notebook, SubNotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop) zu bezahlen sind.
Inverkehrbringer haben die Möglichkeit, dem Rahmenvertrag formlos durch mündliche Erklärung beizutreten.
Stand: 06.04.2021