Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Landesgremium
Mehr Fairness und spürbare Entlastung für die Markthändler
Mindestbeitragsgrundlage wird auf Niveau der Geringfügigkeitsgrenze bei Arbeitnehmern gesenkt
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Für Neugründer gelten in der Krankenversicherung in den ersten zwei Kalenderjahren ihrer selbständigen gewerblichen Tätigkeit fixe Mindestbeitragsgrundlagen, welche die finanzielle Situation bei Neugründungen berücksichtigen.
Seit 2016 wurde die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung – nicht nur für Neugründer – auf die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze gesenkt. In der Pensionsversicherung erfolgte die etappenweise Angleichung zwischen 2018 und 2022.
Stand: 04.12.2024