Elektroauto wird bei E-Ladestation aufgeladen
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Fahrzeughandel, Landesgremium

Umweltrecht im Fahrzeughandel

Rechtsinfos für den Handel

Lesedauer: 1 Minute

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Definitionen und Verpflichtungen gemäß der Altfahrzeugverordnung (AFZ-VO) sowie der Text der Verordnung. Die Internet-Plattform www.altauto.at steht zur zentralen Erfassung und Verwaltung von Daten aus der Übernahme, Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

    Informationen zur neuen EU-Batterien Verordnung
    Die wichtigsten Fakten und Regelungen zur EU-Batterien Verordnung Nr. 2023/1542

    Änderungen 2019: Lithiumbatterien
    Hersteller/Vertreiber muss Prüfungszusammenfassung zur Verfügung stellen

    Gebrauchtfahrzeug – Altfahrzeug - Ausfuhr
    Erlass über die Zulässigkeit des Exports von schadhaften Fahrzeugen    

    Gesamte Rechtsvorschrift für Altfahrzeugeverordnung
    Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), Fassung vom 01.02.2021

    Lithiumbatterien und Akkus
    Merkblatt: Gefahren, Handhabung und Lagerung von Li-Metall- sowie Li-Ionen-Batterien

    Bei Fragen zum Thema Umweltrecht wenden Sie sich bitte an die Landesgremien des Fahrzeughandels in Ihrem jeweiligen Bundesland oder an das Bundesgremium Fahrzeughandel.

    Stand: 24.08.2024

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