Tipps für Ölkesseltausch Salzburg
Lesedauer: 1 Minute
Während gemäß dem Ministerratsbeschluss vom Oktober 2023 zum Erneuerbaren Wärmegesetz (kurz EWG) der Einbau von Heizungsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, nur mehr im Neubau verboten werden soll, hat Salzburg schon seit 2021 eigene Bestimmungen zur Alternativenprüfung im Salzburger Baupolizei- und Bautechnikgesetz festgelegt (insb. §§ 33a (2) iVm 46 (2a) Salzburger BauTG)
Aufgrund vieler Anfragen von Ölheizungsbesitzer:innen aus dem gesamten Bundesland Salzburg, welche einen Antrag auf Bewilligung des Austausches eines alten auf einen neuen Ölkessel gestellt haben, sehen wir es als unseren gesetzlichen Auftrag, Ihnen als Unternehmer:innen, aber auch den Kund:innen diese Themen aufzuzeigen und Ihnen bei Bedarf Unterstützung in Form von Musterunterlagen sowie persönlicher Beratung zu geben.
Dazu finden Sie im Downloadbereich sowohl einen Musterbrief, den Sie gerne personalisieren und an Ihre Kund:innen übermitteln können, als auch Antragsmuster und Informationen Teil 1 und 2 rund um die landesgesetzlich installierte Alternativenprüfung. Diese Unterlagen wurden vom Landesgremium Energiehandel Salzburg gemeinsam mit Energie.Wärme.Österreich (kurz EWO) anhand der bisherigen Erfahrungen entwickelt. Die vorliegenden Formulare sind daher explizit kein offizielles Dokument des Landes Salzburg, sondern dienen ausschließlich als Unterstützung im Verfahren.
Alle Inhalte (Formulare, Texte) unterliegen dem Urheberrecht und sind ausschließlich für den Gebrauch in Unternehmen und deren Kund:innen bestimmt, die Mitglieder des Landesgremiums Energiehandel Salzburg sind. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht weitergegeben, zitiert oder verlinkt werden. Die Inhalte wurden zudem mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität können wir jedoch keine Gewährleistung übernehmen. Jegliche Haftungsansprüche gegen Personen, die diese Inhalte erstellt haben, sind daher ausgeschlossen. Irrtümliche Satzfehler vorbehalten. Bei Bedarf können Sie die Unterlagen auch gerne unter E energiehandel@wks.at als Word-Dokument beantragen.
Grundsätzlich gilt zu beachten:
Es gibt kein absolutes Verbot für den Einbau eines neuen Ölkessels im Bestand. Eine Alternativenprüfung zugunsten des Ölkesseltauschs gestattet auch in Salzburg den Einbau eines Ölkessels.
KONTAKT
Wenn Sie Probleme bei der Durchführung einer Alternativenprüfung, mit einer Behörde oder grundsätzliche Fragen zu einem Umstieg auf einen neuen Ölkessel haben, dann wenden Sie sich bitte an unseren EWO-Ombudsmann Dipl.- Ing. Petz per E-Mail gerald.petz@ewo-austria.at oder telefonisch +43 664 3458710 oder an Ihren Energiehändler.