Energiepolitik: Erfolgreiche Maßnahmen Ihrer Branchenvertretung
Erfolgreiche Maßnahmen in Zusammenhang mit energiepolitischen Gesetzesinitiativen
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1. Erfolg bei Kostentragung für Beprobung wurde durch Neufassung des § 11 Abs 10 KFG gelöst
Der Fachverband Energiehandel konnte hinsichtlich der Kostentragung von behördlichen Treibstoffbeprobungen einen großen Erfolg für die Mitgliedsbetriebe erreichen. Die Kostentragung gebührt fortan nur mehr bei beanstandeten Proben (41. KFG-Novelle).
2. Energieeffizienzgesetz (EEffG)
Das Bundes-Energieeffizienzgesetz wurde mit Wirkung für den Zeitraum ab 2023 einfachgesetzlich novelliert (siehe dazu Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG – konsolidierte Fassung).
- Durch diese Novelle wurde die Lieferantenverpflichtung abgeschafft.
- Nach § 39 Abs 6 EEffG ist eine neue Regelung in Zusammenhang mit den Meldepflichten für Energielieferanten, die mehr als 25 GWh an Energieabsatz im Vorjahr erzielt haben und Haushalte beliefern, in Kraft getreten.
- Änderung bei Energieaudits und Managementsystemen bei Unternehmen ab 2025
Die aktuelle Reglung ist seit dem 15.06.2023 in Kraft. Die grundlegende Änderung durch die Energieeffizienzrichtlinie (nicht mehr die Größe des Unternehmens, sondern verwendete Energie maßgebend) kommt erst.
3. Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen
Die Automaten-Förderung ist nun auch für Tankstellen möglich.
4. Erneuerbare Wärmegesetz (EWG)
Das Erneuerbare Wärmegesetz sieht im Bestand kein Ölheizungsverbot und keine stufenweise Stilllegung von bestehenden Ölheizungen vor.
5. Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
Hier konnte eine Verlängerung der Übergangsfristen erreicht werden.