Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium
Tarife der Verwertungsgesellschaften
Abgaben für Speichermedien
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Speichermedien unterliegen einer Urheberrechtsabgabe, der sogenannten Speichermedienvergütung. Vervielfältigungsgeräte sind mit einer Reprographievergütung belegt. Diese sollen Künstlern jenen Schaden ersetzen, der durch (legale) Privatkopien entsteht. In Österreich hat der Erstinverkehrbringer die Abgaben abzuführen.
Eine Übersicht über die geltenden Tarife finden Sie auf den Webseiten der Verwertungsgesellschaften.
Die Tarife für die Speichermedienvergütung bzw. Festplattenabgabe finden Sie auf der Website der Austro Mechana.
Die Tarife für die Reprographievergütung wurden von der Literar Mechana veröffentlicht.
Stand: 29.12.2020