Sparte Handel

Digitaler Euro | Bargeld

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Obwohl eine EU-Umfrage ergab, dass 60 % der Befragten weiterhin die Möglichkeit haben möchten, Bargeld zu verwenden, entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, digital zu bezahlen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, hat die Kommission heute zwei Maßnahmenpakete vorgeschlagen, die dafür sorgen sollen, dass Bürger zwischen Bargeld und digitalen Zahlungen wählen können, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen möchten.

Der digitale Euro soll daher das Bargeld ergänzen und nicht ersetzen. Die Maßnahmen umfassen:

  • Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel: Einen Gesetzesvorschlag zur Aufrechterhaltung der Rolle von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Bargeld weitgehend akzeptiert wird und für Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt.
  • Rechtsrahmen für einen digitalen Euro: Einen Gesetzesvorschlag zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Bürger und Unternehmen eine zusätzliche Option haben, um mit einer weit verbreiteten, kostengünstigen, sicheren und robusten Form von öffentlichem Geld im Euro-Währungsgebiet digital zu bezahlen. Die bestehenden Angebote privater Unternehmen (z.B. Kartenunternehmen: Mastercard/Visa oder andere Anwendungen)  sollen dabei ergänzt werden.

Die Europäische Kommission betont die Bedeutung der weitreichenden Verfügbarkeit und Nutzung von digitalem Zentralbankgeld für die geldpolitische Unabhängigkeit der EU. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass andere Zentralbanken weltweit die Entwicklung digitaler Währungen vorantreiben. Die Kommission sieht auch die Notwendigkeit, diesen Schritt vor dem Hintergrund des sich entwickelnden Marktes für Kryptowährungen zu unternehmen.

Zeitplan:

Die Vorschläge unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, d.h. sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat müssen sie nun prüfen, ändern und verabschieden, bevor sie in Kraft treten. Nach der Annahme des Vorschlags durch das EP und den Rat müsste die EZB die endgültige Entscheidung über die Ausgabe eines digitalen Euro treffen. Die EZB wird voraussichtlich im Oktober offiziell grünes Licht für einen digitalen Euro geben, der voraussichtlich frühestens ab 2027 verfügbar sein wird.

Die Pressemitteilung, Pressekonferenz, das Informationsblatt, häufig gestellte Fragen (FAQ) und der Gesetzesvorschlag zum Thema sind unter folgendem Link verfügbar: https://finance.ec.europa.eu/publications/digital-euro-package_en

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Bundessparte Handel in einem engen Austausch mit der österreichischen Nationalbank ist und regelmäßig an Stakeholdergesprächen teilnimmt, um aktiv an den Diskussionen mitzuwirken. Darüber hinaus hat die Bundessparte Handel gemeinsam mit EuroCommerce an einem ersten Positionspapier gearbeitet.

Das Positionspapier kann hier abgerufen werden und wird im Begutachtungsprozess aktualisiert. 

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