Sparte Handel

Altersteilzeit (AlVG) – Änderungen ab 1.1.2024

Lesedauer: 1 Minute

04.10.2023

Schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit

Die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit erfolgt über einen Zeitraum von 5 Jahren im Wege einer schrittweisen jährlichen Herabsetzung des Altersteilzeitgeldes, sodass der abzugeltende Anteil des Aufwandes des AG für den Lohnausgleich bei Blockzeitvereinbarungen

  • ab 2024 42,5 %,
  • ab 2025 35 %, 
  • ab 2026 27,5 %,
  • ab 2027 20 %,
  • ab 2028 10 % beträgt. Ab 2029 gebührt kein Ersatz mehr.

Die Höhe des Kostenersatzes ist davon abhängig, wann der Anspruch auf Altersteilzeitgeld beginnt und gilt dann für die gesamte Laufzeit.

Flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit: Die Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit wird ausgeweitet. Künftig kann die Arbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von 6 Monaten zwischen 20% und 80% der früheren Normalarbeitszeit betragen, wenn die Schwankungen insgesamt über die Laufzeit der Altersteilzeit ausgeglichen werden.

Den Gesetzestext 

Weitere interessante Artikel
  • Hand hält eine Visualisierung der Weltkugel mit Icons zum Thema Nachhaltigkeit, Zukunft, ethischer Wirtschaft vor einem grünen Hintergrund mit Bokeh
    Datenflüsse bei B2B: Wenn Unternehmen bei ihren Lieferanten nach Umwelt-Daten fragen
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Online Roundtable mit MEP Dr. Angelika WINZIG zur europäischen Lieferkettenrichtlinie am 26.9.2022, 13:30 Uhr
    Weiterlesen
  • Vektor-Illustration eines schwarzen, dicken Kabels, das vorne offen ist. Aus diesem Kabel ragen viele, kleine, schmale Kabel hinaus, deren Enden hell leuchten. Der Hintergrund ist links hell und rechts dunkel
    Regierungsprogramm – Maßnahmen im Bereich Digitalisierung
    Weiterlesen