Psychotherapie-Gesetz wertet Bachelor Professional in Psychosozialer Beratung auf
Die Entscheidung des Nationalrats, den Bachelor Professional in Psychosozialer Beratung als Zulassungsvoraussetzung für das neue Psychotherapie-Masterstudium in das Psychotherapiegesetz aufzunehmen, ist gefallen.
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Und damit ist der universitäre Abschluss nach neuer Verordnung nicht nur ein wichtiger Zugang zur selbständigen Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (LSB) anerkannt, sondern darf auch als einen Schritt in Richtung Psychotherapie-Ausbildung-Neu verstanden werden. Konkret wird der Bachelor Professional im Bereich psychosoziale Beratung gemäß dem neuen Gesetz dem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts in der Psychotherapieausbildung gleichgesetzt.
Diese Anerkennung unseres Berufsbildes der psychosozialen Beratung als präventives und Resilienz-basiertes Beratungs- und Begleitungsangebot ist wichtig, um unseren Beruf als voll anerkannte vierte Säule der Gesundheitssystems weiter zu etablieren.
Die Begründung dieser Entscheidung im Gesundheitsausschuss des Parlaments basierte auf dem Grundsatz der Gleichwertigkeit, der feststellt, dass unser Bachelor dem ersten Ausbildungsabschnitt in der Psychotherapieausbildung entspricht.
Das neue Psychotherapiegesetz wurde entsprechend angepasst, um unsere Berufsgruppe angemessen zu berücksichtigen. Unter §10 Absatz 4 Ziffer 10 des Gesetzes wird explizit festgehalten, dass das Zeugnis gemäß §1.Z1 der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung dem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts in der Psychotherapieausbildung gleichgestellt ist.
Des Weiteren wurde im §2 Absatz 4 ein wichtiger Passus aufgenommen, der feststellt, dass Hilfeleistungen in der Nachbarschaftshilfe, Familien- und Haushaltshilfe sowie Tätigkeiten der Lebens- und Sozialberatung durch dieses Gesetz nicht berührt werden.
Der Vorteil unseres „Bachelor Professionals“ gegenüber anderen Zugangsstudien besteht darin, dass mit Abschluss des Bachelors eine volle Berufsausübung in der Psychosozialen Beratung über den Gewerbeschein möglich ist und dass ein anschließendes Masterstudium danach auch berufsbegleitend absolviert werden kann.
Für unsere bestehenden Mitglieder verhandeln wir zudem aktiv ein Upgrade zum Bachelor mit den Universitäten, um auch jenen Interessierten mit alten Lehrgängen den Zugang zum Psychotherapie-Master zu ermöglichen.