Collage-Konzept mobiles Marketing mit verschiedenen Elementen auf einem Tisch aufgelegt
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Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Förderung Ihres visuellen Erscheinungsbildes

Für gewerbliche Dienstleister:innen in Salzburg

Lesedauer: 1 Minute

04.12.2024

Die Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister Salzburg freut sich, Ihr Unternehmen im Bereich Marketing und Design einmalig mit einem Zuschuss in Höhe von € 1.000 finanziell unterstützen zu dürfen. Insgesamt sind € 20.000 im Topf, es gilt daher das "first come - first serve"-Prinzip.

Förderfähige Leistungen

Die Förderung umfasst ausschließlich Marketing- und Designmaßnahmen, die zur Verbesserung der Außendarstellung Ihres Unternehmens beitragen und die von Werbeagenturen mit aufrechter Gewerbeberechtigung im Bundesland Salzburg durchgeführt wurden. Förderfähig sind:

  • Erstellung oder Optimierung Ihres Firmenlogos.
  • Entwicklung eines Corporate Designs (z. B. Farben, Schriftarten, Styleguide).
  • Grafische Gestaltung von Printmaterialien wie Broschüren, Flyer oder Visitenkarten.
  • Neuerstellung oder Verbesserung Ihrer Website.

Nicht förderfähige Leistungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:

  1. Social Media:
    • Erstellung von Inhalten für soziale Netzwerke (z. B. Posts, Stories, Videos).
    • Bezahlte Werbekampagnen oder Management in sozialen Netzwerken.
    • Influencer-Marketing.
  2. Allgemeine Betriebskosten:
    • Druckkosten für Werbematerialien.
    • Hosting-Kosten und Supportdienste für Websites.
  3. Strategische Beratung:
    • Entwicklung einer Marketingstrategie oder eines Kommunikationsplans.
    • Durchführung von Markt- und Wettbewerbsanalysen.
  4. Offline-Kampagnen:
    • Entwicklung und Gestaltung von Printanzeigen, Plakatkampagnen oder TV-/Radio-Werbung.
  5. Interne Leistungen:
    • Arbeiten, die von internen Mitarbeiter:innen durchgeführt werden.
    • Investitionen in Software, Hardware oder Lizenzen.
  6. Nicht-designorientierte Leistung:
    • App-Entwicklung, sofern nicht im Kontext einer Website.
  7. Sonstiges:
    • Arbeiten, die nicht von Werbeagenturen mit aufrechter Gewerbeberechtigung im Bundesland Salzburg erbracht werden.

Benötigte Unterlagen

  • Rückseite des Schecks vollständig ausfüllen und mit den benötigten Unterlagen (im PDF-Format) an gewerbliche.dienstleister@wks.at senden.
  • Zahlungsbestätigung
  • Angebot (ausgestellt von einer Werbeagentur im Bundesland Salzburg)
  • Rechnungskopie (ausgestellt von einer Werbeagentur im Bundesland Salzburg)
  • PDF mit den Leistungen im Bereich Marketing- und Design, für die ein Zuschuss beantragt wird