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Händedesinfektion / Beschäftigungsverbot

Mutterschutzgesetz

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Dieser Erlass behandelt die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln durch Schwangere sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Beschäftigungsverbot nach § 4 Abs. 2 Z 4 Mutterschutzgesetz vorliegt.

Aus Sicht des ZAI gibt es derzeit eine Reihe von Händedesinfektionsmitteln, deren Verwendung als zulässig erachtet werden kann.

Einer umfassenden und schlüssigen Mutterschutzevaluierung kommt weiterhin größte Bedeutung zu.

Nähere Details entnehmen Sie dem Erlass:

Stand: 26.01.2018

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