Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Erlass zur Sicherheit bei der Beförderung von Kindern

Gesetzliche Verpflichtungen zur Kindersicherung in Fahrzeugen 

Lesedauer: 1 Minute

Aufgrund innerstaatlicher sowie internationaler Vorschriftsänderungen wurde der Erlass betreffend Kinderbeförderung neu gefasst.

Der Erlass GZ BMVIT-179.716/0001-II/ST4/2006 vom 10. Februar 2006 sowie der Erlass GZ BMVIT-179.716/0005-IV/ST4/2014 vom 4. April 2014 sind somit aufgehoben.

Der Inhalt des Erlasses vom 31.1.2018 umfasst: 

  1. Gesetzliche Grundlage - § 106 KFG (Kraftfahrgesetz) 
  2. Daraus ergeben sich folgende gesetzliche Verpflichtungen 
  3. Ausnahmen 
  4. Was sind geeignete Rückhalteeinrichtungen - § 1c KDV (Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung)
  5. ECE-Regelung Nr. 44 
  6. ECE-Regelung Nr. 129 
  7. Verhältnis ECE-Regelung Nr. 44 und ECE-Regelung Nr. 129 
  8. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen 
  9. Sanktionen
  10. Beförderung auf einer Ladefläche/Beförderung von Kindern mit Zugmaschinen
  11. Beförderung von Kindern mit Krafträdern und sog. Quads

Stand: 26.02.2018

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    On-Board-Diagnose-Auslese im Zuge einer §57a KFG Überprüfung
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle
    Weiterlesen