Rückenansicht, sechs neben- und hintereinander sitzender Personen, die teilweise nach vorne blicken und sich gegenseitig anblicken. Ihnen gegenüber steht eine weitere Person vor einer Wand, auf der ein großes, braunes Stück Papier hängt
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Chemische Gewerbe

Qualifizierungsoffensive der Salzburger Kosmetikhersteller

Eine Initiative der Landesinnung

Lesedauer: 1 Minute

22.11.2024

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Mitgliedsbetriebe der Berufsgruppe der Hersteller von kosmetischen Artikeln der Landesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger der Wirtschaftskammer Salzburg.

Förderbar sind die betrieblichen Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, welche Betriebsinhaber sowie deren Gesellschafter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolvieren. Bei MitarbeiterInnen muss während der gesamten Ausbildungsmaßnahme ein aufrechtes, vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis bestehen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kurskosten für folgende Aus- und Weiterbildungen:

  • Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-How (Basisausbildung)
  • Fachspezifische Fortbildungsseminare, wie aus der Fortbildungsreihe zur professionellen Kosmetikherstellung „Kosmetikherstellung kompakt“

Förderungsvoraussetzungen

  • Pro Betrieb kann jährlich jeweils eine Aus- und Weiterbildungsmaßnahme pro Person beantragt werden. Jeder Betrieb kann Förderanträge für bis zu 5 Personen stellen. Pro Kurs können maximal zwei förderbare Teilnehmer entsendet werden.
  • Der Kurs wird von einer österreichischen zertifizierten Bildungseinrichtung angeboten.  
  • Erfolgsnachweis der bestandenen Module/Prüfungen bzw. Nachweis in Form einer vorgegebenen Anwesenheit.
  • Das Förderansuchen muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme eingebracht werden.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Es gelten folgende Förderobergrenzen unter Einhaltung der genannten Voraussetzungen:

Kurs

% der netto- Kurskosten

maximaler Zuschuss

Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-How-Basisausbildung
Voraussetzung: Mind. 1 Jahr Mitglied der Landesinnung, bestandene Prüfung
50 % € 1.500,-
Fachspezifische Fortbildungsmaßnahmen für die Kosmetikherstellung
Voraussetzung: 80% Anwesenheit
50 % € 500,-

Der Förderzuschuss ist gedeckelt und beträgt pro Betrieb jährlich insgesamt maximal € 3.000,-.

Förderrichtlinie und Antragsformular

Alle Informationen und Fördervoraussetzungen sowie das Antragsformular sind abrufbar im Downloadbereich rechts.

Förderantrag

Das Förderansuchen muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme per E-Mail eingebracht werden.

Kontakt: Landesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger unter chemie-gewerbe@wks.at

Ansprechpartner

Landesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Julius-Raab-Platz 1, 5020 Salzburg

T: +43 662/8888-280
E: chemie-gewerbe@wks.at