Gastronomie, Fachgruppe

Fairplay für Österreichs Gastronomie

Lesedauer: 1 Minute

26.11.2024

Wirtshäuser, gemeinnützige Vereine und Blaulichtorganisationen sind wichtige Teile der Gesellschaft. Wir wollen die österreichische Wirtshauskultur bewahren und dem Wirtshaussterben entgegenwirken. In diesem Handbuch wollen wir alle Beteiligten über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Unser Ziel ist es, wieder zu einem besseren Miteinander zwischen Wirten und Vereinen zu finden!

 

Wenn Vereine oder gemeinnützige Organisationen Feste veranstalten und die Wirte im Ort nicht einbinden, ist das problematisch für beide Seiten:

 

Viele Vereine wissen nicht, dass sie als Festveranstalter – ebenso wie Gewerbebetriebe – die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten müssen. Tun sie das nicht, müssen Vereinsorgane mit empfindlichen Strafen rechnen.

 

Die gewerbliche Gastronomie erleidet durch Vereinsfeste enorme Umsatzeinbußen. Vor allem in ländlichen Regionen führen die Vereinsfeste an vielen Wochenenden dazu, dass das Wirtshaus im Ort leer bleibt.

 

Die Folgen: Gäste bleiben aus, es wird immer schwieriger die Fixkosten zu bestreiten und im schlimmsten Fall muss der Betrieb sogar schließen.

 

Vereine

 

Auch wenn Vereine zu ideellen Zwecken gegründet werden und grundsätzlich nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, werden Veranstaltungen nicht generell von der Gewerbeordnung ausgenommen.

 

Es macht hierbei keinen Unterschied, ob der Verein in das Vereinsregister eingetragen wurde oder nicht, denn bis zur Entstehung als Rechtsperson – dies erfolgt in der Regel, indem die zuständige Vereinsbehörde entweder die Frist zur Erklärung, dass die Vereinsgründung nicht gestattet ist, untätig verstreichen lässt oder es ergeht ein Bescheid mit der Einladung, die Vereinstätigkeit aufzunehmen - haften die natürlichen Personen und diese unterliegen wie jeder andere Gewerbetreibende der Gewerbeordnung.