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Arbeit und Soziales

Oktober 2024

Lesedauer: 3 Minuten

22.10.2024

OGH: Altersberücksichtigung bei Kündigungen nach § 105 Abs 3b ArbVG

In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 24.1.2024 (9 ObA 96/23t) ging es um die Auslegung von § 105 Abs 3b des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) hinsichtlich der Berücksichtigung des Alters bei Kündigungen. 

Der OGH stellt klar, dass bei älteren Arbeitnehmern, die schon lange im Unternehmen beschäftigt sind, und bei denen die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aufgrund ihres Alters schwieriger ist, diese Umstände besonders berücksichtigt werden müssen. Dies gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer, die nach ihrem 50. Lebensjahr eingestellt wurden.

Der OGH bezieht sich dabei auf die Vorjudikatur (9 ObA 86/19s), in der ebenfalls ausgeführt wurde, dass für Arbeitnehmer, die ab dem 50. Lebensjahr eingestellt wurden und deren Dienstverhältnis innerhalb der ersten zwei Jahre endet, keine „besondere“, sondern nur eine „normale“ Berücksichtigung der Wiedereingliederungsschwierigkeiten stattfindet. Diese Auslegung bleibt auch nach der Novelle, die lediglich die zeitliche Beschränkung aufgehoben hat, unverändert. Die individuelle Situation des Arbeitnehmers bleibt jedoch stets relevant. Zudem betont der OGH, dass diese Regelung nicht im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers steht, der die Beschäftigung von Arbeitnehmern über 50 Jahren fördern will.

Zum Gesetz: § 105 Abs 3b ArbVG


Wirtschaftsflaute trotz hoher Lohnabschlüsse

Die Widersprüche in der heimischen Wirtschaft verschärfen sich: In der EU sind nur in Österreich Löhne und Pensionen durch flächige Abschlüsse gegen Inflation gesichert. Die Kaufkraft ist daher 2023 und 2024 kräftig gestiegen. Die Folge: Die Lohnquote, der Anteil der Arbeitnehmer am Wohlstandskuchen, ist laut WIFO am höchsten Stand seit 30 Jahren.

Statistik: Lohnquote 2000-2025 (WIFO)
© WKÖ

Eigentlich gute Nachrichten für Arbeitnehmervertreter, die in mehr Kaufkraft ein Patentrezept für Wirtschaftswachstum sehen. Das Rezept wirkt aber nicht, im Gegenteil: Die Wirtschaft ist seit 2022 geschrumpft und dürfte auch heuer nicht anspringen. Mitten in der Rezession trifft die Unternehmen die Wucht steigender Lohn-, Energie- und Klimaschutzkosten. Die Menschen spüren das und dürften, wie WIFO-Chef Felbermayr kürzlich feststellt, aus Angst sparen.

Gebot der Stunde ist daher die Entlastung der Unternehmen insbesondere bei Lohnnebenkosten, Bürokratie und teuren Vorgaben.

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKÖ


Aufholbedarf bei Erwerbsintegration von ukrainischen Vertriebenen

Ab 1.10.2024 können erwerbstätige Ukrainer eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus beantragen und damit dauerhaft bleiben. Dennoch kommt die Arbeitsmarktintegration nur langsam voran – mit gewaltigen Unterschieden zwischen den Bundesländern.

Ab 1.10.2024 können erwerbstätige Ukrainer von einem Vertriebenenstatus auf eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus wechseln. Dieser Aufenthaltstitel bietet eine längerfristige Bleibeperspektive. Allerdings dürften nur 10% die anspruchsvollen Voraussetzungen erfüllen - Deutschkenntnisse, finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes und eine Erwerbstätigkeit von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 24 Monate.

Ein guter, aber unzureichender Schritt, kommt doch die Arbeitsmarktintegration auch 2 1/2 Jahre nach Kriegsausbruch nur schleppend voran. Zu Beginn des Jahres 2024 hielten sich rund 81.000 ukrainische Staatsangehörige in Österreich auf, davon 57.000 im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren. Ende August 2024 waren 21.180 ukrainische Staatsbürger unselbstständig beschäftigt und 6.000 beim Arbeitsmarktservice gemeldet und insgesamt. Die Beschäftigungsquote steigt somit, aber nur langsam.

Starke regionale Unterschiede

Fast die Hälfte der Ukrainer (47%) sind in Wien gemeldet. Die Beschäftigungsquote ist hier mit 21,9% am niedrigsten. Im Vergleich dazu ist in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich fast jeder zweite Ukrainer in Beschäftigung. Im Westen dank dem Tourismus, in Oberösterreich dank der Bemühungspflicht, d.h. die Personen müssen mit dem AMS kooperieren, dessen Angebote nutzen und sich um geeignete Jobs bemühen.

69% der Ukrainer im Alter zwischen 15 und 64 Jahren sind Frauen. Als Erwerbshürden werden immer noch Kinderbetreuung, die deutsche Sprache, die Beschäftigung unter der eigenen Qualifikation, die mangelnde Mobilität am Land und der Verlust der Unterkunft angegeben.

Unterstützung erhalten qualifizierte Ukrainer und Migranten abgesehen von ÖIF und AMS auch im Rahmen des Programms „Mentoring für Migrant:innen“, das demnächst in die nächste Runde geht.

AMS Spezialthema Informationen RWR-Karte plus für ukrainische Vertriebene

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKÖ


Alterndes Europa: Lässt sich unser Wohlstand noch sichern?

Eine hochkarätige Diskussion zu Trends in der Arbeitswelt mit Arbeitsminister Martin Kocher, WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf, Strabag-Vorständin Annette Scheckmann und Eva Weissenberger.

Diskussion nachzuhören

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKÖ