Warnung vor Firmen, die zu übereilten Vertragsabschlüssen drängen
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Aus aktuellem Anlass warnen wir wieder einmal vor Unternehmen, welche mit äußerst geschickter Taktik und oft auch mit Druckausübung andere Unternehmen zu übereilten Vertragsabschlüssen für Einträge in Unternehmensregister oder für Werbeeinschaltungen verleiten.
Es erreichen uns immer mehr Beschwerden von Firmen, die Verträge schnell und ohne Zeit für eine genaue Prüfung, unterschreiben "müssen". Oft werden die Vertragsbedingungen, insbesondere Kündigungsmöglichkeiten mündlich erklärt und Zusagen gemacht, die i schriftlichen Vertrag dann jedoch ganz anders aussehen.
Bitte unterschreiben Sie Verträge NIE sofort, wenn Sie sich bedrängt fühlen. Nehmen Sie sich die Zeit, eventuell mündlich gemachte Zusicherungen insbesondere zu Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten zu überprüfen.
Füllen Sie keine Formulare aus, ohne Sie genau gelesen zu haben.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Falls Sie einen Vertrag abschließen, behalten Sie eine von beiden Seiten unterschriebene Ausfertigung.
Verbotene telefonische Vertragsanbahnung:
Telefonanrufe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz verboten! Das gilt auch zwischen Unternehmen. Werden Sie am Telefon zu einem Vertragsabschluss gedrängt, drohen Sie mit einer Anzeige bei der Fernmeldebehörde.
Sind Sie bereits in eine "Falle" getappt, helfen Wirtschaftskammer (service@wkooe.at) und Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (office@schutzverband.at) gerne weiter.
Stand: 09.05.2023