Was ist NICHT vom WKOÖ Rechtsschutz-Zuschuss in Verwaltungsstrafverfahren umfasst?
Verfahren wegen unbefugter Gewerbeausübung oder sonstiger fehlender Ausübungsbefugnis sowie sonstige Verwaltungsverstöße in unmittelbarem Zusammenhang mit unbefugten Tätigkeiten.
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Verwaltungsstrafverfahren, die gegen den versicherten Betrieb oder die mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer oder Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängern geführt werden bzw. ihnen in dieser Eigenschaft eintreten;
Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Verwaltungsstrafverfahren, die nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz eingeleitet wurden, sowie Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und gegen Artikel 26 bis 29 und 32 bis 37 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 (Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerkarte);
Verfahren in Zusammenhang mit Spiel- und Wettverträgen, Gewinnzusagen oder diesen vergleichbaren Mitteilungen;
Verwaltungsstrafverfahren nach:
- Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrecht
- Immaterialgüterrecht
- Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht (insbes. UWG)
- Vergaberecht
- Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht
- Glücksspielgesetz
- Landesrechtliche Glückspiel- und Wettengesetze
- Geldwäschebestimmungen