Verkehr und Betriebsstandort OÖ
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Risikoeinstufung und Verkehrsunternehmensregister
Das Verkehrsunternehmensregister ist ein neues „Sündenregister“, in dem rechtskräftige Verwaltungsstrafen gegen Lenker und Unternehmen wegen Verstößen in bestimmten Teilen des Verkehrsrechts zentral zu Lasten des Unternehmens gesammelt werden. Hier erfahren Sie, warum dieses Register für Zulassungsbesitzer von Lkw und Bussen größte Bedeutung hat und was Unternehmen tun sollten.
Verpflichtende Weiterbildung für C/C1 – FührerscheinbesitzerInnen seit 10.10.2014 erforderlich!
Beim Lenken von Lkw muss – von wenigen Ausnahmen abgesehen - seit 10.9.2014 Weiterbildung absolviert worden sein.
Werkverkehr
„Werkverkehr“ ist das Selbstbedienungsrecht von Unternehmen, Transporte im Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb durchführen zu dürfen, ohne dass sie eine Gewerbeberechtigung zur gewerbsmäßigen Güterbeförderung haben/benötigen. Sie müssen dabei die Voraussetzungen für Werkverkehr einhalten. Welche Voraussetzungen für Werkverkehr gegeben sein müssen und welche Vorschriften dabei einzuhalten sind, finden Sie hier.
Mauttarife für Lkw und Bus
Hier finden Sie die neuen Tarife für Lkw über 3,5 t und Autobusse bei Benützung des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes in Österreich sowie weitere nützliche Informationen für Unternehmen und Lenker zur
fahrleistungsabhängigen Maut in Österreich. Zusätzlich erhalten Sie hier auch Informationen zur Maut in Deutschland, Polen, Ungarn, Tschechien und in der Slowakei.
EU-Kontrollgerät - Fahrtschreiber - Digitaler Tachograph
Bei welchen Kraftfahrzeugen erforderlich? Was braucht man dazu sonst noch? Wie wendet man ihn richtig an?
LKW Fahrverbote
Welche allgemeinen Fahrverbote für Lkw gelten wann und wo nach dem Straßenverkehrsrecht?
Wann müssen bei welchen Kraftfahrzeugen Winterreifen und Schneeketten verwendet werden? Einzelinformationen zu weiteren speziellen Themen
Pickerl-Überprüfung: Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG
Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen regelmäßig überprüft werden (Pickerlüberprüfung nach § 57a KFG) - seit 2018 gibt es unterschiedliche „Überziehungsfristen“ für PKW und LKW
Standortentwicklung Oberösterreichs und seiner Regionen
Einkaufsstraßen-Management
Eine gemeinsame Initiative des Landes Oberösterreich, der Stadt Linz und der WKO Linz-Stadt