Sparte Transport und Verkehr

WKÖ-Kritik an Lieferkettengesetz

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf kritisiert die Ende vergangener Woche erfolgte Einigung der EU-Staaten auf ein Lieferkettengesetz deutlich.

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28.03.2024

Es stünde außer Zweifel, dass die Verbesserung sozialer und ökologischer Standards Ziel sein müsse. Jedoch wurde mit dem Beschluss zum Lieferkettengesetz dieses Ziel verfehlt. Die EU sorge nun nämlich auf der anderen Seite für einen Schaden bei der Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem bringe das Lieferkettengesetz einen enormen Bürokratieaufwand mit sich.

Keine Übererfüllung

In der nationalen Umsetzung müsse daher sichergestellt werden, dass es zu keiner noch größeren bürokratischen Belastung durch eine Übererfüllung von EU-Vorgaben oder zu unverhältnismäßig hohen Verwaltungsstrafen komme. Sie würden die ohnehin angeschlagene internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs weiter schwächen.

Auch vor einem Rückzug europäischer Unternehmen aus bestimmten Drittländern aus Sorge vor ausufernden Haftungsrisiken warnt Kopf eindringlich, denn sie würden den Schutzzweck des EU-Lieferkettengesetzes unterlaufen. Jetzt brauche es, so Kopf, rasche und effektive staatliche Unterstützungsmaßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts nicht weiter zu gefährden.