Informationen für Fahrschulen
Rundschreiben für Fahrschulen
Lesedauer: 2 Minuten
Juli 2019 | 18. Novelle FSG-DV (PDF BGBLA_2019_II_227) 9. Novelle FSG-GV (PDF BGBLA_2019_II_228) 12. Novelle FSG-PV (PDF BGBLA_2019_II_229)
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Mai 2019 | FSG - Gesamtdurchführungserlass (Version 15) |
Jän. 2018 | Einladung zum Impulsvortrag + Podiumsdiskussion 9.3.2018 |
Nov. 2017 | Erlass zur FSG-Alterntive Bewährungssystemverordnung ABSV (Version 2) |
Nov. 2017 | FSG - Gesamtdurchführungserlass (Version 14) |
Sept. 2017 | |
Feb. 2017 | FSG Erlass (Version 12) |
Nov. 2016 | FSG Erlass (Version 11) |
Okt. 2016 | 62. KDV-Novelle veröffentlicht:
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Aug. 2016 | FSG Erlass (Version 10) |
25.02.2016 | Vorgangsweise der Aufsichtspersonen bei unkorrektem Verhalten der Kandidaten bei der theoretischen Fahrprüfung Erlass Zl. 179.631/73-II/B/62/98 betreffend Vorgangsweise der Aufsichtspersonen bei unkorrektem Verhalten der Kandidaten wird durch Erlass Erlass GZ. BMVIT-179.631/0008-IV/ST1/2016 ersetzt. |
Dez. 2015 | Spritspartrainings und Erneuerung Fuhrpark gelten als Maßnahmen gem. Energieeffizienzgesetz Mit der Veröffentlichung der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung im Bundesgesetzblatt am 30. November 2015 gelten Spritspartrainings als anerkannte Maßnahme gemäß Energieeffizienzgesetz. Die Modalitäten der Trainings (Gruppentraining und Spritsparstunde) für Pkw und Lkw sind hier ersichtlich. Spritspartrainings werden für drei Jahre anerkannt und können als Energieeffizienzmaßnahme im gewerblichen Sektor oder im Haushaltsbereich verkauft werden. Fahrschulen sollten ihre Fahrlehrer, die klima:aktiv Spritspartrainer sind, zu einer Auffrischungsschulung anhalten (Re-Zertifizierung). Nur mit Fahrlehrern, die eine gültige Zertifizierung besitzen (5 Jahre), können Spritspartrainings von den Fahrschulen am Markt verkauft werden. Die Termine für die ersten Zertifizierungsseminare finden im ersten Quartal statt. Allf. Rückfragen dazu richten Sie bitte direkt an den Fachverband der Fahrschulen (E-Mail). Weiters ist ein Spritsparkongress mit BM Rupprechter in der WKÖ geplant (voraussichtlicher Di 5. bis Mi 6. April 2016). Werden bei betrieblichen Fuhrparks Fahrzeuge erneuert (auch Benzin/Diesel Pkw und Transporter) und das neue Fahrzeug verbraucht um mehr als 15% weniger Treibstoff, so gilt dies ebenfalls als Energieeffizienz Maßnahme (Einsparung von kWh bzw Litern, Abtretung an Lieferanten gegen finanzielles Entgelt) und kann am Markt verkauft werden ggf können Fahrschulen/Fahrlehrer und Fachkundige Personen im Umgang mit Fahrzeugen (ggf Begleiter) diesbezüglich ebenfalls Fachkompetenzen aufbauen (Anbieten von Dienstleistungen). |
Juli 2015 | Erlass: Klarstellung betreffend Nachtfahrten im Zuge der Fahrschulausbildung |
29.10.2013 | Mit Newsletter vom 9.10.2013 haben wir Sie über das Inkrafttreten des Prüferhandbuchs mit 1.11.2013 informiert. Gerne stellen wir Ihnen eine vom Land OÖ an die Prüfer ergangene Information zum neuen Prüferhandbuch ab 1.11.2013 zur Verfügung. |
09.10.2013 | Prüferhandbuch ab 1.11.2013 |
Stand: 07.08.2019