Eine Gruppe von Menschen tanzt ausgelassen
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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Tanzabende mit DJ und Live-Musik I Gebührenbefreiung für Tanzschulen

Kooperation für Tanzschulen mit der AKM

Lesedauer: 1 Minute

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Tanzabende mit DJ und/oder Live-Musik veranstalten, brauchen Sie dafür eine Aufführungslizenz von der österreichischen Urheberrechtsgesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM).

Auf Initiative von Bundesbranchensprecher Andy Wankmüller hat der Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe gemeinsam mit dem Veranstalterverband erstmals eine Kooperation für Tanzschulen mit der AKM ausgehandelt. Die Fachgruppen Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammern Österreichs, der Veranstalterverband und der Verband der Tanzlehrer Österreichs übernehmen die AKM Gebühren für bis zu fünf Tanzabende mit DJ oder Livemusik in Ihrer Tanzschule.

Das bedeutet, Sie müssen als Mitgliedsbetrieb der Wirtschaftskammer keine AKM Gebühren bezahlen – und zwar für bis zu fünf Veranstaltungen im Jahr (Zeitraum: 1. September 2024 bis 31. August 2025; "first come, first serve" / ausgenommen Silvester).

Die Voraussetzungen zur Erfüllung der Gebührenbefreiung

  1. Es muss sich um eine Veranstaltung mit DJ oder Live- Musik (mit Tanz) handeln.
  2. Die AKM-freie Veranstaltung darf nur im hauptsächlich in Verwendung befindlichen Betrieb mit einem zugelassenen Fassungsraum von maximal 100 Personen durchgeführt werden.
  3. Für die Veranstaltung darf maximal ein Eintritt von 20 Euro verlangt werden.
  4. Der Aufwand für die Musiker darf maximal 1.600 Euro zzgl. USt betragen.
  5. Es können pro Mitgliedsbetrieb bis zu fünf Gutscheine („first come, first serve“) eingelöst werden. Zeitraum: 1. September 2024 bis 31. August 2025 (ausgenommen Silvester).
  6. Gültig ist dieses Angebot ausschließlich für Tanzschulen die Mitglieder der Fachgruppen Freizeit- & Sportbetriebe in der Wirtschaftskammern Österreichs sind.
  7. Der Gutschein gilt auch für Veranstaltungen mit mechanischer Musik (DJ).
  8. Der Gutschein muss spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung beim Veranstalterverband einlangen.
  9. Publikumstanz ist erlaubt.

Gutschein

Bis zu fünf Tanz-Veranstaltungen mit DJ oder Live-Musik pro Jahr können Sie künftig dem Veranstalterverband  bzw. der AKM melden. Die Fachgruppen Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammern Österreichs, der Veranstalterverband und der Verband der Tanzlehrer Österreichs übernehmen die AKM-Gebühren in Form einer Pauschale für Sie.

Sie haben eine Veranstaltung geplant und sind interessiert? Dann füllen Sie bitte nachstehendes Formular mit genauen Angaben aus.

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Stand: 13.11.2024