Standort Oberösterreich bekommt klare Regeln für den Ausbau erneuerbarer Energie
Ausweisung von Beschleunigungs- und Ausschlusszonen schafft mehr Planungssicherheit
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Mit der heute von der Landesregierung angekündigten Verordnung von Ausschlusszonen, neutralen Zonen und Beschleunigungszonen für den Ausbau von erneuerbarer Energie in Oberösterreich wird ein wichtiger Schritt in Richtung Planungs- und Rechtssicherheit für Projektbetreiber gemacht.
Der Standort OÖ benötigt erfolgreich umgesetzte Projekte zur erneuerbaren Energieerzeugung, damit für Betriebe und Private klimafreundlicher und kostengünstiger Strom aus der Region zur Verfügung steht.
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) gibt für die EU-Staaten beim Ausbau Erneuerbarer Energien die Richtung vor: Mehr Wind, mehr Sonne, mehr Wasserstoff für eine erfolgreiche Energiewende. Österreich hat sich mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eine jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2030 mit einem Windkraftanteil von 10 TWh als Ziel gesetzt. Gemäß der RED III Richtlinie sind bis Februar 2026 Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie ausweisen.
Laut dem heute vorgestellten Plan der Landesregierung sollen 4,92 Prozent der Landesfläche als Beschleunigungsgebiete für PV vorgesehen werden, 5,14 Prozent als Ausschlusszonen. Damit bleiben 89,94 Prozent als neutrale Zonen, in denen eine Einzelfallprüfung erforderlich ist.
Für Windkraft sollen 0,74 Prozent der Landesfläche als Beschleunigungsgebiete vorgesehen werden. Dem gegenüber stehen 64,73 Prozent als neutrale Zonen mit Einzelfallprüfungen und 34,53 Prozent an geplanten Ausschlusszonen.
Als Interessenvertretung wünschen wir uns klar mehr Beschleunigungszonen und für bestehende Projekte praktikable Lösungen, die Planungssicherheit bringen.