Detailansicht eines roten Kugelschreibers auf Tastatur liegend, daneben Kalender platziert
© Calado | stock.adobe.com

1-Monatsfrist Kurzarbeit

Korrekte Einbeziehung von Neueintritten in Förderansuchen

Lesedauer: 1 Minute

11.09.2023

Inhaltsverzeichnis

    Ergänzend zur unserer diesbezüglichen Information in der „Corona-Chefinfo“ vom 1. September 2020 dürfen wir Ihnen folgende wichtige Detailinformation übermitteln, damit für diese Personengruppe eine fristgerechte und korrekte Beantragung der Beihilfe sichergestellt werden kann:

    Jene Betriebe, die bis dato nur eine korrigierte Abrechnung (ohne Neueintritte) eingebracht haben, müssen bis spätestens 30.09.2020 für diese Personen auch ein neues rückwirkendes Begehren einbringen.

    Nur so kann eine korrekte rückwirkende Einbeziehung von Neueintritten ab dem 2. Beschäftigungs(kalender)monat vom AMS fristgerecht erfasst und bearbeitet werden.

    WICHTIG: Dieses Erstbegehren ist unabhängig von einer Aufforderung/Rückforderung des AMS zu stellen und ab dem 1. Oktober 2020 nicht mehr möglich!

    Weitere interessante Artikel
    • Person mit Brille im Fokus, die auf Dokument blickt, das andere Person im Vordergrund verschwommen in Hand hält und spricht
      Vielen Dank für Ihre Anmeldung zu unseren elektronischen Informations-Aussendungen „Corona-Chefinfo".
      Weiterlesen