Werbung und Marktkommunikation, Fachgruppe

FAQ Politische Kommunikation und Wahlwerbung

Was ist erlaubt? Was ist verboten? Welche medien-, gewerbe- und telekommunikationsrechtlichen Vorschriften sind bei Polit-Kampagnen zu beachten?

Lesedauer: 1 Minute

Wie ist Wahlwerbung in audiovisuellen und klassischen Medien (Print, TV und Radio) zu beurteilen?

Aus dem Blickwinkel des audiovisuellen Medienrechts (das gilt auch für das  Privatradiorecht) und des Mediengesetzes fällt Wahlwerbung eindeutig unter die Definition "Werbung". Nach diesen Rechtsmaterien und nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) fällt auch politische Werbung unter den Begriff der Werbung.

Wie ist Wahlwerbung in elektronischen Medien (E-Mail, Telefon, SMS und Fax) zu beurteilen?

Die Zusendung elektronischer Wahlwerbung gilt als unerbetene Nachricht zu Zwecken der Direktwerbung und ist auch für politische Parteien nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem E-Commerce-Gesetz (ECG) ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig. Gesetzgebung und Judikatur legen den Begriff "zu Zwecken der Direktwerbung" sehr weit aus. Danach ist jede elektronische Post, die für eine bestimmte Idee (einschließlich politischer Anliegen) wirbt und dafür Argumente liefert, erfasst. Jede Form elektronischer Wahlwerbung ohne vorherige Zustimmung ist damit unzulässig. 

Ist adressierte Wahlwerbung als Direktwerbung zu beurteilen?

Adressierte politische Werbung fällt unter den Begriff der Direktwerbung. „Direktwerbung“ ist eine Sendung, die allein aus Anzeigen- und Marketing- oder Werbematerial besteht. Darunter fallen auch "Parteizeitungen" und "Wahlwerbung". Jedermann hat das Recht, für sich die Zustellung von adressiertem Werbematerial durch Untersagung der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke auszuschließen. Gegenüber Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen kann dies nach der Gewerbeordnung auch durch Eintragung in die sog. "Robinsonliste" geschehen. 

Ist unadressierte Wahlwerbung als Direktwerbung zu beurteilen?

Unadressierte politische Werbung fällt ebenfalls unter den Begriff der "Direktwerbung". "Direktwerbung" ist eine Sendung, die allein aus Anzeigen- und Marketing- oder Werbematerial besteht. Darunter fallen auch "Parteizeitungen" und "Wahlwerbung". Die Zusendung von unadressiertem Werbematerial kann u.a. durch den "Flugblattverzichter" ausgeschlossen werden.


Stand 29.12.2016


Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

Stand: 18.01.2020

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Haben Werbemittelverteiler ein berechtigtes Interesse und damit einen Rechtanspruch auf Zutritt zu Wohnhäusern?
    Weiterlesen