Lächelnde Person mit Brillen sitzt auf Stuhl und hält Stift auf Notizblock, im Hintergrund verschwommen weitere Personen auf Stühlen sitzend auf Person vor Whiteboard stehend blickend
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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Förderung 12. Bundeslehrlingstagung 2024 für Immobilienkaufleute

Lesedauer: 1 Minute

12.09.2024

Der Fachkräftemangel ist auch bei Immobilienmaklern, Immobilienverwaltern und Bauträgern ein wichtiges Thema. Die Ausbildung junger Menschen ist daher ein wesentlicher Aspekt in der Fachkräftevorsorge. Der Lehrberuf Immobilienkaufmann bzw Immobilienkauffrau wird in der Praxis sehr geschätzt und liefert eine ideale Grundlage für eine spätere Tätigkeit in der Immobilienbranche. Seit 2013 findet jährlich im Herbst die Bundeslehrlingstagung für Immobilienkaufleute in Tamsweg statt. Neben spannenden Fachvorträgen und praktischen Einblicken in die Immobilienwelt biete der Tagung auch die Möglichkeit sich mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Österreich zu vernetzen.

Einen Rückblick auf die 2023 finden Sie online unter https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=oO3dqtraRUw

Die Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO Oberösterreich unterstützt die Ihre Mitgliedsbetriebe finanziell dabei den Lehrlingen die Teilnahme an der Bundeslehrlingstagung 2024 zu ermöglichen.

Die Fachgruppe unterstützt jeden oberösterreichischen Lehrling zum Immobilienkaufmann bzw Immobilienkauffrau mit maximal € 200,00 bei der Teilnahme an der Bundeslehrlingstagung 2024. Dieser Förderbetrag ist ein Maximalbetrag, der jene Kosten abdecken soll, die nicht andere durch ordnungs- und fristgemäße Fördermaßnahmen abgedeckt werden. Die Förderung steht im Jahr 2024 für jeden Lehrling nur einmal zur Verfügung und ist vom Dienstgeber des Lehrlings, welcher Mitglied der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO Oberösterreich sein muss, schriftlich unter Vorlage der notwendigen Unterlagen zu beantragen.

Antragsberechtigt sind nur aktive Fachgruppenmitglieder, sofern kein Rückstand bei den WK-Beiträgen vorliegt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Sollten die Voraussetzungen für die Förderung nicht vorliegen behält sich die Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder das Recht vor, die Förderung nicht auszubezahlen bzw zurückzufordern. Nach Ausschöpfung der von der Fachtruppe bereitgestellten Mittel, kann keine Förderung mehr gewährt werden.