Buch- und Medienwirtschaft, Fachgruppe
Zeitungs- & Zeitschriftenverlag
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Die Herausgabe, das Herstellen und das Verbreiten periodischer Druckwerke durch das Medienunternehmen des Medieninhabers sowie der “Kleinverkauf” periodischer Druckschriften sind aus dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen und bedürfen somit keiner Gewerbeanmeldung (§ 2 Abs. 1 Z. 18 GewO 1994).
Stand: 21.01.2022