Straßenschild mit der Aufschrift Vignette und einem abgebildeten Auto
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Sparte Industrie

Wirtschaftspanorama

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22.05.2024

Kundmachung 35. StVO-Novelle

Der Verkehrsausschuss hat am 10.04.2024, der Nationalrat am 17. 04. 2024 und der Bundesrat am 24. 04. 2024 die 35. Novelle der StVO beschlossen. Am 30. April 2024 wurde sie im Bundesgesetzblatt kundgemacht, BGBl. I Nr. 52/2024.

Zentral sind weitere Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten vor allem im Ortsgebiet. Gemeinden sollen in "Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis" leichter als bislang Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängen können. Die Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen soll allgemein entbürokratisiert werden. Städte und Gemeinden konnten das zwar schon bisher, Voraussetzung waren allerdings umfangreiche Gutachten, die das Erfordernis der Temporeduktion darlegen mussten.

Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen (demonstrative Aufzählung) vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung ist, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern, geeignet ist. Die Möglichkeit der Verordnung flächendeckender 30er Zonen ist damit nicht eröffnet.

Gemeinden sollen künftig Radarkontrollen selbst durchführen können, auch wenn sie keinen eigenen Gemeindewachkörper haben. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Da es sich um eine Aufgabe im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereiches handelt, wird den Ländern ermöglicht, mittels Erlässe einheitliche Kriterien für die Standortbeurteilung sowie für die automatisierte Verkehrsüberwachung aufzustellen. Die Gemeinden sind auch an die Weisungen der zuständigen Organe des Landes gebunden. Aufgrund der Verordnungsermächtigung obliegt es den Ländern, ob und inwieweit ihre Gemeinden automatisierte Überwachungen durchführen dürfen

Im Rahmen mehrerer wissenschaftlicher Versuche wurde eine Zuflussregelung auf Autobahnen durch Verkürzung der Gelbphase und Entfall der Grünblinkphase erprobt. Diese Möglichkeit wird durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage nunmehr generell bestehen. Das Grün-Blinken wird von vielen Stakeholdern befürwortet, die Umsetzung sei nach mehrjähriger Erprobung auf der Linzer Stadtautobahn realistisch.

Ähnlich wie bei unvorhersehbaren Ereignissen sollen bei „Tagesbaustellen“ die Organe des Straßenerhalters befugt sein, in eigener Verantwortung eine allenfalls erforderliche Verkehrsregelung zu treffen. Lediglich, wenn von vornherein absehbar ist, dass die Arbeiten – wenngleich bewilligungsfrei – längere Zeit in Anspruch nehmen werden, oder wenn die Arbeiten aufgrund unvorhergesehener Umstände länger als 24 Stunden dauern, besteht die Verpflichtung des Straßenerhalters, der Behörde unverzüglich alle Umstände mitzuteilen, die erforderlich sind, damit die Behörde eine entsprechende Verordnung erlassen kann.

Mitte Mai wurde im Bundesgesetzblatt der Frühjahrs-Fahrverbotskalender für die A 10 Tauern Autobahn für das heurige Jahr veröffentlicht. Er sieht Einschränkungen für den LKW-Transitverkehr an drei Wochenenden von Pfingsten bis Anfang Juni sowie einem Wochenende im Juni (21. und 22.06) vor (Grundlage ist die Stauprognose der ASFINAG).

An all diesen Tagen sind nur solche Lkw-Fahrten verboten, deren Ziel in Fahrtrichtung Süden in Italien/Slowenien sowie in Fahrtrichtung Norden in Deutschland/Tschechien bzw. in Ländern liegen, die über Italien, Slowenien, Deutschland oder Tschechien zu erreichen sind. Somit sind auch an diesen Tagen alle Ziele innerhalb Österreichs erreichbar.

Die oben beschriebenen Fahrverbote gelten an den Freitagen von 13.00 bis 19.00 und an den Samstagen von 07.00 bis 15.00 Uhr.

Von 21.05.2024 bis einschließlich 31.10.2024 wird die B156 - Lamprechtshausener Straße im Bereich Ortsdurchfahrt Eggelsberg für den gesamten Verkehr gesperrt. Umleitungen rund um das Ortsgebiet werden eingerichtet. Bitte planen Sie bei den entsprechenden Fahrten ggf. längere Fahrzeiten ein. Weitere Informationen auf der Website der Bezirksstelle Braunau.