Versandhandel im Umsatzsteuer- und Verbrauchsteuerrecht
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Der Verkauf von Waren über das Internet spielt eine immer wichtigere Rolle und Unternehmer setzen bei ihren Vertriebsaktivitäten verstärkt auf eigene Webshops und Verkaufsplattformen. Durch Einführung des sogenannten „One-Stop Shops“ (OSS) im Jahr 2021 wurden aus umsatzsteuerlicher Sicht umfangreiche Vereinfachungen für Versandhändler geschaffen und können dadurch in vielen Fällen umsatzsteuerliche Registrierungs- und Erklärungspflichten im EU-Ausland vermieden werden.
Trotz Einführung des OSS können im Einzelfall weiterhin umsatzsteuerliche Registrierungs- und Erklärungspflichten für österreichische Versandhändler im EU-Ausland bestehen, deren Nichtbeachtung zur Festsetzung von Umsatzsteuer, Strafen etc führen kann. Dies gilt insbesondere bei Abwicklung derartiger Lieferungen über ausländische Lagerräumlichkeiten und zudem ist auch beim Importversandhandel aus Nicht-EU-Staaten Vorsicht geboten.
In unserem Webinar konnten Herr MMag. Dr. Petr Pichler und Herr Mag. Gregor Schmoigl (LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung) einen kompakten Überblick über die umsatzsteuerlichen Besonderheiten im Rahmen des Versandhandels geben und anhand von Praxisbeispielen erläutern, welche Maßnahmen von betroffenen Unternehmen zu setzen sind.