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Sparte Industrie

Nachhaltiges Finanzwesen

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Die EU hat sich mit dem European Green Deal zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2050 klimaneutral zu sein. Eine wichtige Rolle könnte dabei ein nachhaltiges Finanzwesen spielen, das unter anderem Investitionen in nachhaltige Produkte lenken soll. Der Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen der EU sieht dabei auch eine deutliche Ausdehnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Zukünftig sollen im Wesentlichen alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen einen prüfpflichtigen Nachhaltigkeitsbericht abgeben müssen.

In Verbindung mit der sogenannten Taxonomie-Verordnung wird dies weitreichende Folgen für die Industrie mit sich bringen. Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Zu diesem Zweck wird durch ein Klassifizierungssystem zur Definition „ökologisch nachhaltiger Geschäftsaktivitäten“ klargestellt, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen.

​​​​​​​Der Umfang der laut Taxonomie-Verordnung geltenden Berichtspflichten ist bereits jetzt sehr umfassend. Die Komplexität der Taxonomie wird jedoch in den kommenden Jahren noch erheblich zunehmen. Neben der bereits bestehenden Taxonomie für die vorhandenen Umweltziele ist eine Ergänzung um weitere Kategorien (Soziales und Governance) zu erwarten.

Damit sich die Unternehmen leichter auf diese neuen Trends vorbereiten und eine umfassende Berichterstattung aufbauen können, haben wir zwei Leitfäden entwickelt, die rechts zum Download zur Verfügung stehen.

Aus Sicht der sparte.industrie der WKO Oberösterreich sind im Bereich „nachhaltiges Finanzwesen“ folgende Maßnahmen enorm wichtig:

Berichtspflichten nicht noch auf weitere Unternehmen ausdehnen: Die Unternehmen sollten gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht mit zusätzlicher, unverhältnismäßiger Bürokratie belastet werden.

Unternehmen nicht bürokratisch überlasten: Der Regulierungsrahmen für Sustainable Finance darf die Unternehmen bürokratisch nicht überlasten. Besonders die nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen können für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ein Nachhaltigkeitsmanagement nur begrenzte personelle Ressourcen aufwenden.

Inhaltliche Prüfpflicht streichen: Die Ausweitung der inhaltlichen Prüfpflicht auf nicht-finanzielle Informationen ist aufgrund von Mehrkosten seitens der geprüften Unternehmen bedenklich und sollte gestrichen werden.

Keine regulatorischen Alleingänge Österreichs: Bei der Umsetzung der Richtlinie und damit der Entwicklung eines regulatorischen Rahmens für Sustainable Finance ist ein nationales „Gold-Plating“ unbedingt zu vermeiden.

Auswirkungen auf Schlüsselbranchen beachten: Die Auswirkungen auf oberösterreichische Schlüsselbranchen wie Produktion und Industrie, Energie sowie Transport und Verkehr sind sorgfältig zu betrachten. Anzustreben ist, dass Finanzregularien mit branchenspezifischen Regelungen etwa für den Energiebereich in Einklang gebracht werden.

Keine Veröffentlichung von sensiblen Unternehmensdaten: Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden muss bei der Berichterstattung darauf geachtet werden, dass sensible Unternehmensdaten nicht veröffentlicht werden müssen. Dazu zählen etwa Daten die Rückschlüsse auf Produktionsverfahren zulassen würden.

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