Fakt 5: Vollzeitarbeit wird in Österreich steuerlich „bestraft“!
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Das Durchschnittsjahreseinkommen von ganzjährig beschäftigten Personen beträgt in Österreich etwa 3.500 Euro monatlich (14mal). Wenn jemand von 20 oder 30 Stunden-Teilzeit auf Vollzeit (40 Stunden) aufstocken möchte, ergibt sich eine Steuerbelastung von etwa 40% ohne Berücksichtigung von besonderen Verhältnissen, wie der Anzahl der Kinder oder der Pendlerpauschale. Dabei wurde die durch das Aufstocken verursachte Lohnnebenkostenerhöhung noch nicht berücksichtigt. Somit ist der Grenznutzen für Vollzeitarbeit zu gering bzw ist die Steuerbelastung zu hoch, wenn bereits das Aufstocken von Teilzeit auf Vollzeit eine Abgabenbelastung von 40% verursacht.
Der beste Beweis für die mangelnde Attraktivität von Vollzeit ist die Anzahl der Vollzeitstellen. Österreich hat in den letzten 31 Jahren in Summe keine einzige neue Vollzeitstelle geschaffen: Im Jahr 1992 gab es mit 3,1107 Mio. mehr Vollzeitstellen als im Jahr 2023, wo nur noch 3,0956 Mio. Vollzeitstellen vorhanden waren. Demgegenüber stieg die Anzahl der Teilzeitstellen von 310.000 (1992) auf 1,3874 Mio. im Jahr 2023. Obwohl Österreich im Jahr 1992 noch weniger als 8 Mio. Einwohner hatte und im Jahr 2023 bereits über 9 Mio.
Das bedeutet: Der Staat und das Sozialsystem werden von immer weniger Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern erhalten.