Tabaktrafikanten, Landesgremium

Wie werde ich Tabakwarengroßhändler?

Großhandel mit Tabakerzeugnissen (gem. §§ 6, 7 und 8 Tabakmonopolgesetz 96)

Lesedauer: 1 Minute

Gesetzliche Grundlagen:

Eine Bewilligung zum Großhandel mit Tabakwaren wird durch das Bundesministerium für Finanzen erteilt (siehe die Rechtsvorschrift).

"Tabak" (inkl. Shisha-Tabak, Kautabak, Zigarren und Zigaretten) ist ein reglementiertes Produkt und daher nicht frei handelbar oder importierbar.

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Stand: 30.07.2024