Tabaktrafikanten, Landesgremium
Wie werde ich Tabakwarengroßhändler?
Großhandel mit Tabakerzeugnissen (gem. §§ 6, 7 und 8 Tabakmonopolgesetz 96)
Lesedauer: 1 Minute
Gesetzliche Grundlagen:
Eine Bewilligung zum Großhandel mit Tabakwaren wird durch das Bundesministerium für Finanzen erteilt (siehe die Rechtsvorschrift).
"Tabak" (inkl. Shisha-Tabak, Kautabak, Zigarren und Zigaretten) ist ein reglementiertes Produkt und daher nicht frei handelbar oder importierbar.
Seit 20.5.2017 darf Kautabak nicht mehr in Österreich in den Verkehr gebracht werden (siehe das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG).
Kontakt für Rückfragen:
- Kontaktaufnahme für eine neue Bewilligung zum Großhandel:
Bundesministerium für Finanzen, Abt. IV/5, E-Mail: post.iv-5@bmf.gv.at
Mag. Elisabeth Schitzhofer, T +43 1 51433 506 125 - Ansprechpartner für bestehende Großhändler:
Landesgremium der Tabaktrafikanten (bitte wählen Sie Ihr Bundesland aus)
Informationen zur Firmengründungen:
Gründer-Service der Wirtschaftskammern Österreichs.
Stand: 30.07.2024