Rechtsantwalt Dr. Schramm im Gespräch
© BG Tabaktrafikanten
Tabaktrafikanten, Landesgremium

Zukunftssicherheit für das sozialpolitische Erfolgsmodell Trafik

Menschen mit Behinderung brauchen Vergabe nach sozialen Kriterien

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Inhaltsverzeichnis

    Das jüngste VwGH-Erkenntnis zu der Trafikvergabe ist eine akute Bedrohung und hat weitreichende unmittelbare Konsequenzen für den Berufsstand der Tabaktrafikanten.

    Die rund 2.300 österreichischen Trafiken (Tabakfachgeschäfte) sind ein europaweit einzigartiges Beschäftigungsmodell für Menschen mit Behinderung. Über 50% der Trafiken werden von ihnen geführt.

    Die auf Vergaberecht spezialisierte TOP Rechtsanwaltskanzlei Schramm Öhler und der Vergaberechts-Experte Univ. Prof. Dr. Aicher haben ein umfangreiches Gutachten erstellt, das eine klare Sprache spricht: Das Vergaberecht muss nicht zwingend für die Trafikvergabe zur Anwendung kommen.

    RA Dr. Schramm beantwortet in diesem Video die wichtigsten Fragen

    >> Das Video auf Youtube ansehen

    Stand: 18.03.2022