Post-Bestimmungen
Verschleiß von Postwertzeichen
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Ab 1. Juni 2004 gelten neue Bestimmungen für den Verschleiß von Postwertzeichen:
Das Bundesgremium konnte durchsetzen, dass die Post Trafikanten, die seit 2001 bis heute Vertragspartner waren, eine erhöhte Provision von 3,25 Prozent gewährt.
Der Oberste Gerichtshof hat bekanntlich entschieden, dass den Trafikanten nur 3 Prozent zustehen. Im Ausgleich für die höhere Provision muss der Trafikant auf allfällige Rückforderungsansprüche verzichten und die Wertzeichen zentral bei seiner Postfiliale fassen.
Die notwendigen Vertragsmuster und Formulare (siehe Download) liegen in den Postämtern auf.
Nähere Details erhalten Sie in Ihrem Landesgremium oder Postamt.
Stand: 18.03.2019