Neuer Gesamtvertrag Speichermedienvergütung
Die wichtigsten Fakten zum neuen Gesamtvertrag
Lesedauer: 7 Minuten
Diese Informationsseite fasst die wichtigsten Rechte und Pflichten von Händlern zusammen, welche Speichermedien im Sinne des Gesamtvertrages der betroffenen Gremien in der WKÖ mit den Verwertungsgesellschaften erstmalig in Österreich in Verkehr bringen. Sie erhebt keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit.
Bestehende Einzelvertragspartner müssen keinen neuen Einzelvertrag unterzeichnen.
Die Reprographievergütung bleibt vom neuen Gesamtvertrag Speichermedienvergütung unberührt.
Die wichtigsten Kernpunkte des neuen Gesamtvertrags:
- Inkrafttreten ab 1.1.2025 (keine rückwirkenden Forderungen)
- Zusammenfassung der zwei bisher geltenden Gesamtverträge
- Tarifanpassungen in allen Produktkategorien (geänderte Staffelung bei einigen Kategorien)
- Keine automatische Indexanpassung
- Die ganz neuen Medien (dazu gehören Spielekonsolen, digitale Spielzeuge, NAS-Systeme) bleiben weiterhin nicht vergütungspflichtig; auch Datenbrillen nicht vergütungspflichtig.
- Rückvergütungen müssen von der austro mechana innerhalb von 21 Tagen abgewickelt werden.
Welche Speichermedien sind betroffen?
Neue Medien (Gesamtvertrag Speichermedienvergütung Neue Medien):
- Integrierte Speicher in Mobiltelefonen
Unter diese Tarifbestimmung fallen Mobiltelefone mit einer Bildschirmdiagonale unter 7 Zoll, mit denen Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke vorgenommen werden können und die über eine Funktion zur Wiedergabe dieser Werke verfügen. - Integrierte Speicher in Tablets
Als Tablets sind Geräte mit Touchdisplay und einer Bildschirmdiagonale ab 7 Zoll anzusehen. Tablets sind standardmäßig nicht mit einer mechanischen Tastatur ausgestattet. Tablets liegen in der Regel leistungsmäßig zwischen mobilen Computern laut Punkt 4.3. und Mobiltelefonen laut Punkt 4.1. Sie sind mit oder auch ohne Telefonfunktion ausgestattet. - Integrierte Speicher in PC, Desktop-Computer, Notebook, Subnotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop
Unter diese Tarifbestimmung fallen:
Festplatten und/oder SSDs bzw. Flashspeicher, die in stationären und in mobilen Computern eingebaut sind, wie- Desktop, All in One, Tower-PC, Micro-/Mini-PC, Home Server; Mobile Computer, Notebooks, Netbooks/Mediabooks, Tablet PC (sofern sie über Eigenschaften verfügen, die über die eines Tablets gemäß 4.2 hinausgehen)
- PC-Stick, Keyboard PC und andere Geräte, die mit einer Festplatte bzw. mit einem Flash-Speicher ausgestattet sind und wie ein Computer verwendet werden.
- Festplatte als Einzelspeichermedium
Festplatten als Einzelspeichermedium sind Festplatten, die als zusätzliche Speicher in PC, Desktop Computer, Notebook, SubNotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop eingebaut oder über entsprechende Schnittstellen, z.B. USB, SATA, an diese angeschlossen werden können.
Unterscheidung zwischen integrierten Speichern und Festplatten als Einzelspeichermedium:
Zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens in Österreich integriert = integrierter Speicher. Zu diesem Zeitpunkt nicht integriert = Einzelspeichermedium. - Externe Speicherkarten
Externe Speicherkarten sind kompakte, wieder beschreibbare Wechselspeichermedien ohne eine Schnittstelle des Typs Universal Serial Bus, die für Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke verwendet werden können.
Dies umfasst insbesondere die folgenden 6 externen Speicherkarten; Micro SDHC, Micro SD, Micro SDXC, Memory Stick Micro, CF, CFFast, SD, SDHC, SDHX, MMC, Memory Stick, XQD MemoryCard. - Digitale Bilderrahmen mit integriertem Speicher
- Smartwatches
Unter diese Tarifbestimmung fallen Armbanduhren, die für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch geeignet sind und über eine eigenständige Funktion zur Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke und einen von einer externen Quelle unabhängigen Speicher verfügen.
Alte Medien (Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung):
- Schallträger Audio digital, Audio CD-R, CD-RW, MiniDiscs, DCC und Audio-DAT
Unter diese Tarifbestimmung fallen digitale Schallträger sowie Audio-CD-R und Audio CD-RW, welche für Vervielfältigungen im Bereich Audio bestimmt sind und insbesondere durch entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung oder auf dem Träger selbst kenntlich gemacht sind. Nicht erfasst sind Speicher für Diktaphone. - Schallträger Audio analog, Kamerakassetten, Audiokassetten
Kamerakassetten sind Magnetbänder für Camcorder und vergleichbare Aufnahmegeräte. Nicht erfasst sind Bänder für Diktaphone. - Bildträger und Bildtonträger (Video analog und digital), Videokassetten und DVD-R und DVDRW
Unter diese Tarifbestimmung fallen analoge und digitale Bildträger und Bildtonträger einschließlich Videokassetten für handelsübliche Videorekorder, sowie DVD-R und DVD-RW, jedoch ausgenommen bespielbare und wiederbespielbare BluRay-Discs. - Daten CD-R/RW
Trägermaterial für EDV-Anwendungen wie Daten-CD-R gelten in Zweifelsfällen als Audio CD-R bzw. Audio CD-RW. - Integrierte Speicher in MP3-Playern, Audiorecordern, MP3-Jukeboxen, A/V-Playern und Multimedia-Playern
- Festplatten in bzw. für DVD-Recorder, Sat-Receiver, Set-Top-Boxen, Smart-TV mit integriertem Speicher und andere(n) vergleichbaren Geräte(n) der Unterhaltungselektronik
- Externe Multimedia-Festplatten mit Recording-Funktion
Externe Multimedia-Festplatten mit Recording-Funktion sind Festplatten in Geräten, die aufgrund ihrer Ausstattung mit Schnittstellen und Bedienelementen mittels eingebauten TV-Tuners auch ohne Computer für Aufnahmen von Multimedia-Inhalten geeignet sind. - USB-Sticks
- BluRay-Discs
- Media Center mit integriertem Speicher
Media Center (Home Theater Personal Computer), welche für die private Nutzung bestimmt sind und somit typischerweise für privaten bzw. eigenen Gebrauch im Sinne des UrhG verwendet werden.
Nicht vergütungspflichtig sind folgende Speichermedien, selbst wenn sie unter einer der in Punkt 4 aufgezählten Kategorien fallen würden:- Spielekonsolen aller Art; Digitale Spielzeuge mit integriertem Speicher
- Virtual Reality Brillen und Datenbrillen mit integriertem Speicher
- Speichermedien in/für Geräte(n), die nicht für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch geeignet sind oder bestimmungsgemäß nicht für solche Vervielfältigungen genutzt werden (z.B. Speichermedien in Druckern, Kassen oder Haushaltsgeräten);
- in Fotoapparate, Camcorder und andere Unterhaltungseletronikprodukte, die nicht unter die in Punkt 4. aufgezählten vergütungspflichtigen Kategorien fallen, integrierte Speichermedien;
- Festplatten, die in Groß- und Industrieanlagen eingebaut sind;
- Festplatten, die in gewerblich genutzten Servern eingebaut sind und somit typischerweise nicht für privaten bzw. eigenen Gebrauch im Sinn des UrhG verwendet werden, z.B. Terminals, Kassensysteme und dergleichen;
- Sogenannte Workstations (ohne Festplatte);
- Speichermedien, die typischerweise in gewerblich genutzten Festplattenverbundsystemen eingebaut werden (NAS, SAN, NRAID, JBOD etc.), um insbesondere für Striping, Mirroring und Paritätsinformation verwendet zu werden;
- E-Book-Reader – das sind Geräte deren Hauptzweck die Anzeige von E-Books ist.
- Spielekonsolen aller Art; Digitale Spielzeuge mit integriertem Speicher
Wer ist zahlungspflichtig?
Der Hauptschuldner. Das ist derjenige, der die Speichermedien von einer im In- oder Ausland gelegenen Stelle als erster in Österreich gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Weitere Händler in der Lieferkette haften wie ein Bürge und Zahler.
Übertragung der Zahlungspflicht an eine vor- oder nachgelagerte Handelsstufe ist möglich.
Wann muss ich melden?
Die Meldung hat vierteljährlich im Nachhinein zu erfolgen, und zwar bis zum 15. des Folgemonats.
Daher:
- Jänner, Februar, März – Meldung bis 15. April
- April, Mai, Juni – Meldung bis 15. Juli
- Juli, August, September – Meldung bis 15. Oktober
- Oktober, November, Dezember – Meldung bis 15. Jänner
Wann muss ich zahlen?
Am letzten Tag des Monats, in dem gemeldet wurde. An diesem Tag muss der Betrag auf dem Konto der austro mechana einlangen.
Daher:
- Jänner, Februar, März – 30. April
- April, Mai, Juni – 31. Juli
- Juli, August, September – 31. Oktober
- Oktober, November, Dezember – 31. Jänner
Wieviel muss ich zahlen?
Die Tarife betragen ab 1. Jänner 2025:
Integrierte Speicher in Mobiltelefonen | € 5,50 | |
Integrierte Speicher in Tablets | € 5,50 | |
Integrierte Speicher in PC, Desktop Computer, Notebook, SubNotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop | € 7,50 | |
Festplatten als Einzelspeichermedium | € 2,25 | |
Externe Speicherkarten | € 0,45 | |
Digitaler Bilderrahmen | € 2,00 | |
Smartwatches | € 1,30 | |
Schallträger Audio digital, Audio CD-R, CD-RW, MiniDiscs, DCC und Audio-DAT | pro Stunde Spieldauer | € 0,35 |
Schallträger Audio analog, Kamerakassetten, Audiokassetten | pro Stunde Spieldauer | € 0,23 |
Bildträger und Bildtonträger (Video analog und digital), Videokassetten und DVD-R und DVDRW | pro Stunde Spieldauer | € 0,35 |
Daten Cd-R/RW | pro Stunde Spieldauer | € 0,33 |
Integrierte Speicher in MP3-Playern, Audiorecordern, MP3-Jukeboxen, A/V-Playern und Multimedia-Playern | bis 512 MB | € 2,90 |
bis 1 GB | € 4,90 | |
bis 4 GB | € 10,40 | |
bis 30 GB | € 17,80 | |
bis 60 GB | € 20,75 | |
bis 90 GB | € 23,70 | |
bis 120 GB | € 26,70 | |
über 120 GB | € 29,70 | |
Festplatten in bzw. für DVD-Recorder, Sat-Receiver, Set-Top-Boxen, Smart-TV mit integriertem Speicher und andere(n) vergleichbaren Geräte(n) der Unterhaltungselektronik | bis 40 GB | € 5,85 |
bis 80 GB | € 11,90 | |
bis 160 GB | € 19,70 | |
bis 250 GB | € 23,40 | |
bis 400 GB | € 29,25 | |
über 400 GB | € 39,00 | |
Externe Multimedia Festplatten mit Recording Funktion | bis 250 GB | € 33,35 |
bis 500 GB | € 37,83 | |
bis 750 GB | € 3,88 | |
über 750 GB | € 47,39 | |
USB- Stick | bis 1 GB | € 0,13 |
bis 8 GB | € 0,26 | |
bis 16 GB | € 0,53 | |
über 16 GB | € 0,66 | |
Blu-Ray Disc | € 0,70 | |
Media Center mit integriertem Speicher | € 5,40 |
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei nicht fristgerechter Meldung oder Zahlung teils massive Verzugsfolgen eintreten.
Wie funktioniert die Vorabfreistellung?
Der Letztverbraucher bestätigt, dass mit den Speichermedien keine Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch angefertigt werden. Die entsprechende Erklärung zur Vorabfreistellung finden Sie unter www.akm.at.
Wie funktioniert die Rückzahlung wegen Exports?
Werden Speichermedien exportiert, kann der Exporteur die bezahlte Vergütung von der austro mechana zurückfordern. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf www.akm.at. In der Regel erfolgt der Nachweis des Anspruchs mit einer Kopie des Rechnungsbelegs an den ausländischen Empfänger oder einer Exportbestätigung. Die Rückvergütung muss binnen 21 Tagen ab Antragstellung erfolgen.
Wie funktioniert die Rückzahlung wegen nicht–privaten und nicht-eigenen Gebrauchs?
Wurde eine Vergütung bezahlt, die Speichermedien jedoch nicht Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch verwendet, ist eine Rückforderung der gezahlten Vergütung möglich. Das entsprechende Formular finden Sie auf www.akm.at. Eine Kopie des Rechnungsbelegs ist beizulegen. Die Rückvergütung muss binnen 21 Tagen ab Antragstellung erfolgen.
Ab wann gilt der Gesamtvertrag?
Der Gesamtvertrag tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
Stand Oktober 2024
Hinweis:
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr, eine Haftung ist ausgeschlossen.
Um eine leichtere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, wurde in diesem Dokument auf die explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Vereinfachend wurde, stellvertretend für beide Geschlechtsformen, jeweils die kürzere männliche Schreibweise angewandt.
Stand: 24.10.2024