Förderung von Weiterbildungskursen
Förderrichtlinien
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Das Landesgremium OÖ des Maschinen- und Technologiehandels fördert bestimmte Weiterbildungskurse seiner aktiven Mitglieder im Rahmen der nachstehenden Förderrichtlinien (gilt für Anträge ab 01.01.2020).
Pro Mitglied werden in Österreich absolvierte Weiterbildungsveranstaltungen mit je 30 % der tatsächlich vom Mitglied bezahlten Kurskosten – maximal jedoch € 1.000,00 pro Jahr – vom Landesgremium OÖ des Maschinen- und Technologiehandels über Antrag gefördert. Bei mehrjährigen Kursen gilt jedoch die Obergrenze von einmalig € 1.000,00 pro Kurs.
Gefördert werden unter anderem zB: Seminare/Webinare - Weiterbildungen im Bereich der Buchhaltung, Personalverrechnung, steuerliche Weiterbildungen, Weiterbildungen für Geschäftsführer, Weiterbildungen in der Abfallwirtschaft, Weiterbildungen, die die soziale bzw. wirtschaftliche Kompetenz des Förderungswerbers erhöhen und im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Maschinen- und Technologiehändler stehen, etc.
Nicht gefördert werden: Sprachreisen, Sprachkurse ohne betrieblichen Bezug, Kurse zur privaten Weiterbildung, Kurse ohne Bezug zum Maschinen- und Technologiehandel.
Kurskosten sind nur die tatsächlichen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme. Insbesondere Fahrtkosten, Verpflegung, Unterkunft zählen nicht dazu. Bei Kursen, die aus einzelnen Bausteinen, Modulen etc. bestehen, gilt jeder Baustein/Modul als eigener Kurs. Seminare, die vom Landesgremium bereits gefördert werden (zB durch verminderte Teilnahmegebühr für Mitglieder), können nicht mehr im Rahmen dieser Förderrichtlinien unterstützt werden.
Die aktive Mitgliedschaft im Landesgremium OÖ des Maschinen- und Technologiehandels muss bereits im Zeitpunkt des Kursbesuches vorliegen und darüber hinaus (mind. 6 Monate) andauern. Anträge auf Förderung können erst nach Absolvierung des Kurses und Bezahlung gestellt werden und sind bis längstens 6 Monate nach Kursende bzw. spätestens Ende Jänner des Folgejahres beim Landesgremium OÖ des Maschinen- und Technologiehandels, Hessenplatz 3, 4020 Linz, maschinenhandel@wkooe.at , mittels nachstehendem Antragsformular, einzubringen.
Es muss sich um Weiterbildungsveranstaltungen handeln, die die soziale und/oder wirtschaftliche Kompetenz des Förderungswerbers erhöhen und im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit als Maschinen- und Technologiehändler stehen. Nicht gefördert werden insbesondere Sprachreisen, Sprachkurse ohne betrieblichen Bezug sowie Kurse zur privaten Weiterbildung. Das Landesgremium OÖ des Maschinen- und Technologiehandels behält sich das Recht vor, die Förderung von Kursen im Zweifelsfall abzulehnen.
Nachstehende Personen müssen/können den Weiterbildungskurs besucht haben:
- Unternehmer:in (bei Gesellschaften der/die handelsrechtliche Geschäftsführer:in, gewerbe-rechtl. Geschäftsführer:in), oder
- im Unternehmen mittätige Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder der oben genannten Personen, oder
- Prokuristen des Unternehmens.
Der Förderungswerber hat das Vorliegen der Voraussetzungen nachzuweisen. Insbesondere sind dem Antrag folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:
- Teilnahmebestätigung, lautend auf eine der oben angeführten Personen
- Rechnung und Zahlungsbeleg
- Bei Kursbesuch durch Lebensgefährten zusätzlich Meldezettel von Lebensgefährten und UnternehmerIn.
- Bei Kursbesuch durch Ehegatten bzw. Kinder zusätzlich Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde.
Überdies verpflichtet sich der Förderungswerber auf Verlangen, weitere Nachweise beizubringen, widrigenfalls kein Anspruch auf Förderung besteht. Kein Anspruch auf Förderung besteht ebenso, wenn der Förderungswerber trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist noch ausstehende Unterlagen nicht fristgerecht übermittelt.
Zum Zeitpunkt der Förderung darf kein Grundumlagenrückstand aufscheinen.
Das geförderte Unternehmen verpflichtet sich zur Rückzahlung bereits ausbezahlter Förderbeiträge, wenn Umstände hervorkommen, die eine Förderung ausgeschlossen hätten.
Die Förderung nach obigen Richtlinien ist zunächst bis zum Ende der laufenden Funktionsperiode mit einem Gesamtförderbudget von € 40.000,00 befristet. Anträge auf Förderung müssen jeweils bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres (unter Berücksichtigung der oben genannten Einreichfrist) im Landesgremium eingelangt sein. Förderungen werden bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes gewährt.
Werden pro Jahr mehrere Förderungen des Landesgremiums OÖ des Maschinen- und Technologiehandels in Anspruch genommen, so wird der Gesamtzuschuss aller Fördermöglichkeiten mit € 3.000,00 begrenzt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!