Entwicklung einer Unternehmensstrategie
Standortbestimmung und Unternehmensstrategie
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Förderrichtlinien
Eine Standortbestimmung und ein qualifizierter Blick in die Zukunft sind gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein unverzichtbarer Teil der Unternehmensstrategie. Das Landesgremium OÖ des Maschinen- und Technologiehandels unterstützt mit diesem Paket seine Mitglieder bei einem geplanten Weg in die Zukunft. Gemeinsam mit einem Unternehmensberater erarbeitet dabei das Unternehmen eine Standortbestimmung und definiert Zukunftsziele. An einem ersten Tag zur Grunderhebung und zum gegenseitigen Kennenlernen von Unternehmen und Berater sind mindestens 2 weitere Beratungstage anzuschließen. Das Landesgremium möchte mit dieser Förderung einen Beitrag zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges seiner Mitgliedsbetriebe leisten. Die Mitgliedsbetriebe sollten nach einer grundlegenden Analyse der betrieblichen Struktur und des Marktes in der Lage sein, Verbesserungen und Aktivitäten in den betrieblichen Alltag zu implementieren.
Beratungsablauf:
Der Beratungsablauf soll eine Auswahl aus folgenden Bausteinen beinhalten:
- Analyse der IST-Situation
- Vision des Unternehmens, unternehmerisches Ziel
- Blick in die Zukunft, Branchentrends und Branchen
- Firmenprofil (Stärken-/Schwächenanalyse, Finanzierung, Organisationsstruktur)
- Ziele, Strategien erarbeiten und festlegen
- Organisationsentwicklung, Planungsrechnung
- Grundsätze der Führung, Übernahme/Übergabe
- Finden von Lösungen für Produkte und Kundenbedürfnisse:
- Umsetzung von Ideen in reale und digitale Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse
- Markttrends
- Innerbetriebliche Akzeptanz von Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, neuen Geschäftsmodellen und Digitalisierungsprojekten
- Zielgerichtete Schulung der Mitarbeiter
Vorgangsweise bei Inanspruchnahme
- Kontaktaufnahme mit dem Landesgremium, um die Fördervoraussetzungen abzuklären und Bekanntgabe des Unternehmensberaters vor Auftragserteilung (T 05 90909 – 4133, maschinenhandel@wkooe.at )
- Auftragserteilung an einen Unternehmensberater nach Wahl durch das Mitglied selbst
- Übersendung des Förderantrages ans Landesgremium inkl. der geforderten Beilagen
Zeitlicher Ablauf:
- Der erste Tag dient zur Orientierung und Grunderhebung; nach diesem Tag kann die Zusammenarbeit zw. Unternehmen und Berater abgebrochen werden
- Mindestens 2 weitere Beratungstage: Ausarbeiten von Analysen und Lösungen im Sinne des Punktes „Beratungsablauf
Förderung durch das Landesgremium:
Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe (vor/nach Inanspruchnahme der Förderung noch mindestens 6 Monate aktive Mitgliedschaft im Gremium) des Landesgremiums OÖ des Maschinenhandels.
Das Landesgremium fördert obige Unternehmensstrategie zu folgenden Sätzen (exkl. MwSt., Fahrtkosten, Barauslagen, etc.):
- Erster Orientierungstag: max. € 700,00 pauschal;
- Vertiefungspaket - weitere Beratungstage: mit maximal 25 % der tatsächlich vom Mitglied bezahlten Kosten (exkl. MwSt., Fahrtkosten, Barauslagen, etc.), max. jedoch weitere € 1.300,00 für Beratungsleistungen für den Bereich Maschinen- und Technologiehandel.; insgesamt also max. € 2.000,00. Hat das Mitglied jedoch weitere Gewerbeberechtigungen in anderen Fachorganisationen, und sind diese Branchen Teil des Beratungsablaufes, so steht ein reduzierter Betrag von € 800,00 zur Verfügung; insgesamt also max. € 1.500,00.
Pro Mitgliedsbetrieb ist ausschließlich eine einmalige Förderung im Rahmen der „Entwicklung einer Unternehmensstrategie“ vorgesehen. Nicht gefördert wird mit dieser Maßnahme die Förderberatung und Erstellung von Förderanträgen für anderweitige Förderschienen.
Voraussetzungen für die Abrechnung
Folgende Belege sind dem Antrag in Kopie beizulegen:
- Beratungsbericht, insbesondere Protokolle über alle Teile, systematische Analyse, erarbeitete Maßnahmenpläne, Konzepte, etc. Der Bericht wird von den Mitarbeitern der WKOÖ überprüft und unterliegt der Verschwiegenheit.
- Honorarnote des Beratungsdienstleisters, Rechnungen samt Zahlungsbelegen, Teilnahmebestätigungen, etc.
- Betriebe, die nicht nur im Maschinenhandel tätig sind, Nachweis darüber, dass der Maschinenhandel der überwiegende Geschäftsbereich ist, insbesondere Anzahl der Mitarbeiter, Umsatzanteile Handel bzw. andere Geschäftsbereiche
Auf Förderung im Sinne der obigen Bestimmungen besteht kein Rechtsanspruch, Auszahlungen erfolgen nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel. Das Landesgremium behält sich vor, Förderungsanträge abzulehnen. Zum Zeitpunkt der Förderung darf kein Grundumlagenrückstand aufscheinen. Förderanträge sind bis Ende Jänner des Folgejahres beim Landesgremium einzureichen.
Die Beratungsleistung muss durch einen Unternehmensberater (nicht IT-Dienstleister), der Mitglied der WKO ist, erfolgen. Die Auswahl des Unternehmensberaters kann auch über die Plattform www.huddlex.at erfolgen. Empfohlen wird die Auswahl aus dem Pool der Expertsgroup Innovation: https://www.huddlex.at/experts-groups/experts-group-innovation Werden pro Jahr mehrere Förderungen des Landesgremiums OÖ des Maschinen- und Technologiehandels in Anspruch genommen, so wird der Gesamtzuschuss aller Fördermöglichkeiten mit € 3.000,00 begrenzt.