Bambushain mit Weg, am Ende des Weges stehen Personen in der Ferne
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Verbot des Inverkehrbringens von "Bambus-Produkten"

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16.04.2024

Das BMSGPK ist bezüglich des Themas Bambus-Produkte an uns herangetreten. Dabei handelt es sich um Produkte, die aus Bambusfasern/-mehl oder anderen pflanzlichen Fasern als Füllstoff mit Melamin/Formaldehydharz „verklebt“ und zu Produkten wie Coffee-to-Go-Bechern, Tassen, Schüsseln, Schneidbrettern und Geschirrsets (vor allem für Kinder) gepresst werden. Nicht betroffen sind Produkte, die aus reinem Bambus hergestellt werden (Küchenhelfer, Bretter, Schüsseln) und bei denen eine Maserung erkennbar ist. 

Die Europäische Kommission hat zu diesen Produkten eine Stellungnahme der Fachexpertengruppe für Food Contact Materials veröffentlicht (siehe Anhang). Demnach sind Bambusfasern etc. nicht in Anhang 1 der VO (EU) Nr 10/2011 gelistet und fallen auch nicht unter den Eintrag Nr. 96 „Holzmehl und -fasern, naturbelassen“. Jedoch geben diese Produkte im Laufe der Verwendung zum Teil immer größere Mengen an Formaldehyd und Melamin ab. In der Stellungnahme hat die Fachexpertengruppe festgehalten, dass diese Produkte zu keinem Zeitpunkt verkehrsfähig waren.  

Wir wurden darüber informiert, dass die Mitgliedstaaten von der Kommission nun aufgefordert wurden, Maßnahmen zu treffen, um diese Produkte vom Markt zu nehmen bzw. gleichzeitig den Import dieser Produkte zu unterbinden. Das BMSGPK geht daher davon aus, dass diese Produkte umgehend vom Markt zu nehmen sind. Seitens des Ministeriums soll es noch eine offizielle Information geben. 

Da die betroffenen Produkte nie rechtmäßig in Verkehr waren, soll es auch keine Abverkaufsfrist geben. 

Wir erinnern noch einmal daran, dass die Lebensmittelaufsicht in den Bundesländern aufgefordert wurde, ab 1. Februar 2021 mit der Kontrolle zu starten! Dabei wurde aber auch auf die besonderen Umstände hingewiesen (Lockdown). 

Die Zusammenfassung der Diskussionen der Expertengruppe zu Bambus-Produkten wurde mittlerweile in alle Amtssprachen (so auch Deutsch) übersetzt und ist auf der Seite der europäischen Kommission abrufbar. 
Weitere Informationen finden auf der Homepage der AGES bzw. auf Verbrauchergesundheit.gv.at.

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