Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Die Health Claims Verordnung
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Die EU-Health Claims Verordnung (Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel) ist seit 1. Juli 2007 in Kraft.
Ziel der Verordnung ist, die Verbraucher besser zu informieren und vor Irreführung zu schützen. Närhwert-bzw. gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln dürfen damit in der EU nur unter bestimmten Bedingungen bzw. nach Genehmigung im Rahmen eines Zulassungsverfahrens verwendet werden.
EU-Health Claims-Verordnung (VO (EU)Nr. 1924/2006)
Ausnahme zu Health Claim „Hustenzuckerl“
Zulassungverfahren für gesundheitsbezogenen Angaben
Wenn Sie über umfassende wissenschaftliche Studien verfügen, die die Wirkung eines Claims belegen, dann können Sie den Claim selbst im Wege des Zulassungsverfahrens einreichen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums oder auf der Website der EFSA.
Abfrage des Stands eines laufenden Zulassungsverfahrens
Alle bei der EFSA eingegangenen wissenschaftlichen Fragestellungen und der Stand ihrer Bearbeitung können in der „Claims-Datenbank“ abgefragt werden.
Weiter relevante Rechtsakte
Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Health Claims VO EU Nr. 432/2012 (konsolidierte Fassung)
Regeln für Anträge auf Verwendung allgemeiner Bezeichnungen (VO (EU) Nr.907/2013)
EU-Register nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel (V.3.6) (europa.eu)
Stand: 19.12.2022