Nachfolge Rechtsberatung – bei Betriebsübergabe/-übernahme
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Ob bevorstehender Generationenwechsel, Betriebsübernahme oder Betriebsauflösung – damit sind viele Fragestellungen verbunden.
Die WKO Oberösterreich bietet dazu eine maßgeschneiderte Hilfestellung, die „Nachfolge-Rechtsberatung“, in der Fragen zum Steuer-, Pensions-, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Gesellschafts-, Erb- und Mietrecht besprochen werden.
Die Beratungsgespräche finden regelmäßig in Linz und in den Bezirksstellen statt. Für weitere Informationen und die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Team der WKOÖ unter T 05-90909 oder E service@wkooe.at.
Aufgrund einer Förderung der WKO Oberösterreich und des Landes Oberösterreich kostet die Beratung für Unternehmen statt € 625 nur € 125.
Sonderförderung für Mitgliedsbetriebe im OÖ Lebensmittelhandel:
Das Landesgremium OÖ Lebensmittelhandel fördert zusätzlich den Betrag des Selbstbehalts (€ 125). Somit kann die Nachfolgerechtsberatung kostenlos in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert:
Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel.
Pro Mitgliedsbetrieb wird eine Nachfolgerechtsberatung pro Jahr gefördert. Es darf kein Grundumlagenrückstand vorliegen.
Beratungen, die ab dem 1.1.2025 durchgeführt werden, können gefördert werden.
Wieviel wird gefördert:
Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel.
Pro Mitgliedsbetrieb wird eine Nachfolgerechtsberatung pro Jahr gefördert.
Es darf kein Grundumlagenrückstand vorliegen.
Beratungen, die ab dem 1.1.2025 durchgeführt werden, können gefördert werden.
Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.