Mehrere Holzwürfel nebeneinander platziert mit Symbolen zum Thema Nachhaltigkeit auf Münzen platziert, nebenliegend umgekipptes Rexglas aus dem Münzen
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Gefördertes Beratungsangebot „Lebensmittelrecht/- technologie“

Für oö. Lebensmittelhändler

Lesedauer: 1 Minute

20.11.2024

Das Lebensmittelrecht ist mittlerweile einer der komplexesten und durch den unmittelbaren Bezug zum Konsumentenschutz zu einem der wichtigsten Rechtsbereiche der EU geworden. Die Lebensmittelkennzeichnung ist nur einer von vielen Aspekten, der laufend zu neuen Fragen und Herausforderungen führt.

Dipl.-HLFL-Ing. Robert Mühlecker, RM CONSULT Gmbh - Unternehmensberater und Lebensmitteltechnologe -  bietet professionelle Analyse- und Beratungsleistungen für Lebensmittelunternehmer.  

Das Landesgremium hat mit Herrn Dipl.-HLFL-Ing. Robert Mühlecker ein Beratungsangebot für oö. Lebensmittelhändler ausgearbeitet, dass zu ermäßigten Tarifen in Anspruch genommen werden kann. Außerdem profitieren Sie zusätzlich von unserer neuen Förderung.



WER WIRD GEFÖRDERT?


Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel (Betriebe bis max. fünf Filialen). 

Hinweis für Gründer und Mitglieder mit ruhender Lebensmittelhandelsberechtigung:

Wenn Sie in der Gründungsphase oder während des Nichtbetriebs Ihrer Firma Leistungen der RM-CONSULT GmbH (siehe Leistungsportfolio) in Anspruch nehmen, spätestens drei Monate nach der Beratungsleistung (Datum der Honorarnote RM-CONSULT GmbH) das Handelsgewerbe (Gewerbewortlaut: „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent“) anmelden und Mitglied im Landesgremium OÖ Lebens­mittelhandel sind bzw. den Wiederbetrieb aufnehmen, können Sie die Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen.



WAS WIRD GEFÖRDERT?


Gefördert werden die fachliche Betreuung und Beratung durch RM CONSULT GmbH ab Mai 2021 zu folgenden Schwerpunkten:

  • Etiketten-Fehler-Analysen
  • Rezeptur-Spezifikation-Etikett
  • Nährwertberechnungen
  • Produktentwicklungen
  • Lebensmittelimport
  • Hygiene/HACCP
  • Lebensmittelstandards
  • Online-Handel/Web-Shop (LMIV - Anforderungen)
  • Hilfe nach (strengen) Kontrollen
  • Eigenmarken im Lebensmittelbereich

Details finden Sie im Leistungsangebot der RM-CONSULT GmbH (siehe Download).



WIEVIEL WIRD GEFÖRDERT? 


50% der Honorarnote (inkl. allfälliger Reisekosten) der RM-CONSULT GmbH bis max.

€ 1.200,- (exkl. USt.) pro Mitgliedsbetrieb, bis der dafür bereit gestellte Fördertopf bzw. der max. Förderrahmen des Betriebs ausgeschöpft ist.  



WELCHE UNTERLAGEN SIND NOTWENDIG?


  • Förderantrag  – siehe Formular untenstehend
  • Rechnungskopie
  • Zahlungsbestätigung 
  • Projektdokumentation

Förderabwicklung:

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet.
Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.

Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch. 

Bei Fragen steht Ihnen das Team des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel unter T  05-90909-4312 gerne zur Verfügung.

FÖRDERANTRAG

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, bitten wir Sie, das Formular mit den Daten Ihres Unternehmens auszufüllen.

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