Gefördertes Beratungsangebot „Lebensmittelrecht/- technologie“
Für oö. Lebensmittelhändler
Lesedauer: 2 Minuten
Das Lebensmittelrecht ist mittlerweile einer der komplexesten und durch den unmittelbaren Bezug zum Konsumentenschutz zu einem der wichtigsten Rechtsbereiche der EU geworden. Die Lebensmittelkennzeichnung ist nur einer von vielen Aspekten, der laufend zu neuen Fragen und Herausforderungen führt.
Dipl.-HLFL-Ing. Robert Mühlecker, RM CONSULT Gmbh - Unternehmensberater und Lebensmitteltechnologe - bietet professionelle Analyse- und Beratungsleistungen für Lebensmittelunternehmer.
Das Landesgremium hat mit Herrn Dipl.-HLFL-Ing. Robert Mühlecker ein Beratungsangebot für oö. Lebensmittelhändler ausgearbeitet, dass zu ermäßigten Tarifen in Anspruch genommen werden kann. Außerdem profitieren Sie zusätzlich von unserer neuen Förderung.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel (Betriebe bis max. fünf Filialen).
Hinweis für Gründer und Mitglieder mit ruhender Lebensmittelhandelsberechtigung:
Wenn Sie in der Gründungsphase oder während des Nichtbetriebs Ihrer Firma Leistungen der RM-CONSULT GmbH (siehe Leistungsportfolio) in Anspruch nehmen, spätestens drei Monate nach der Beratungsleistung (Datum der Honorarnote RM-CONSULT GmbH) das Handelsgewerbe (Gewerbewortlaut: „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent“) anmelden und Mitglied im Landesgremium OÖ Lebensmittelhandel sind bzw. den Wiederbetrieb aufnehmen, können Sie die Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden die fachliche Betreuung und Beratung durch RM CONSULT GmbH ab Jänner 2025 zu folgenden Schwerpunkten:
- Etiketten-Fehler-Analysen
- Rezeptur-Spezifikation-Etikett
- Nährwertberechnungen
- Produktentwicklungen
- Lebensmittelimport
- Hygiene/HACCP
- Lebensmittelstandards
- Online-Handel/Web-Shop (LMIV - Anforderungen im Webshop)
- Hilfe nach (strengen) Kontrollen
- Eigenmarken im Lebensmittelbereich
Details zu den Kosten und Rahmenbedingungen finden Sie im Leistungsangebot der RM-CONSULT GmbH (siehe Download).
WIE KOMME ICH ZU DER BERATUNGSLEISTUNG DER RM-CONSULT GMBH?
Die Mitgliedsbetriebe nehmen direkt oder im Wege des Landesgremiums mit der RM-CONSULT GmbH Kontakt auf. (Dabei wird auf die Mitgliedschaft im Landesgremium OÖ Lebensmittelhandel hingewiesen, um die mit dem Landesgremium vereinbarten vergünstig-ten Beratungssätze zu erhalten.)
Mittels Auftragsformular bzw. einer individuellen Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Mitgliedsbetrieb und der RM-CONSULT GmbH wird die RM-CONSULT GmbH vom Mitglieds-betrieb mit der Leistungserbringung beauftragt.
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls direkt – monatlich bzw. je nach Projektfortschritt, nach tatsächlichem Aufwand an Stunden, gefahrenen Kilometern und Fahrzeit. Nach erbrachter Beratungsleistung und Abrechnung mit der RM-CONSULT GmbH kann der Mitgliedsbetrieb die Förderung beim Landesgremium OÖ Lebensmittelhandel beantragen.
Förderanträge können nur dann positiv bearbeitet werden, wenn Sie binnen drei Monaten ab Datum der Honorarnote aktives Mitglied im oö. Landesgremium Lebensmittelhandel sind.
RM-CONSULT GmbH
Hauptstraße 8
A-4912 Neuhofen i.I.
M +43 664 4306543
T +43 7752 21875
E office@rm-consult.at
W www.rm-consult.at
Bürozeiten: Mo - Fr 08:00-12:00 Uhr
WIEVIEL WIRD GEFÖRDERT?
50% der Honorarnote (inkl. allfälliger Reisekosten) der RM-CONSULT GmbH bis max.
€ 1.200,- (exkl. USt.) pro Mitgliedsbetrieb, bis der dafür bereit gestellte Fördertopf bzw. der max. Förderrahmen des Betriebs ausgeschöpft ist.
FÖRDERAWICKLUNG BZW. WELCHE UNTERLAGEN SIND NOTWENDIG?
- Förderantrag – siehe Formular untenstehend
- Rechnungskopie
- Zahlungsbestätigung
- Projektdokumentation
Förderabwicklung:
Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach zeitlichem Einlangen abgearbeitet.
Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.
Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden. Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Bei Fragen steht Ihnen das Team des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel unter T 05-90909-4312 gerne zur Verfügung.